Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Kreditgeber bei einer vorzeitigen Ablösung eines Darlehens entschädigen, da dem Kreditinstitut in diesem Fall Zinseinnahmen entgehen, die der Kreditnehmer bei einem Weiterlaufen des Darlehensvertrags für sein Darlehen noch hätte bezahlen müssen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 388/14)
In der BGH-Entscheidung ging es um folgende Klausel: „Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“ Diese Klausel verstößt – so der Bundesgerichtshof – gegen die gesetzlichen Regelungen zur Inhaltskontrolle bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 307 Absatz 3 BGB. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags umfasst der Schaden, den das Kreditinstitut dadurch erleidet, den Zinsschaden und den Verwaltungsaufwand, den das Institut erbracht hat.
Anwaltsliste: Wir haben hier weiter unten auf der Seite eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Anwalt suchen, der Sie hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung berät und wenn Sie eine zu hoch berechnete Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückverlangen möchten.
Bank bekommt nur Zinsen, mit denen sie rechnen durfte
Dabei ist der Zinsschaden nur für den Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers ersatzfähig. Die Zinserwartung wird nun aber auch durch zwischen Kunden und Kreditinstitut vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte begrenzt. Diese regelmäßig in Darlehensverträgen vereinbarten Sondertilgungsrechte räumen dem Darlehensnehmer unabhängig von einer Kündigung ein Teilleistungsrecht zur Rückerstattung der Valuta ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ein.
Sondertilgungsrecht des Kunden begrenzt Zinserwartung der Bank von vornherein
Durch Einräumung eines solchen Sondertilgungsrechts beschränkt die Bank als Darlehensgeber von vornherein ihre rechtlich geschützte Zinserwartung. Und dies ist, so nunmehr der Bundesgerichtshof, auch bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags durch den Kunden zu berücksichtigen. Die Bank muss also bei der Schadensberechnung berücksichtigen, dass sie nur Zinsen verlangen kann bis zur möglichen Ausübung des ebenfalls im Darlehensvertrag vereinbarten Sondertilgungsrechts des Kunden.
Klausel über Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Darlehensverträgen unwirksam
Darlehensnehmer, die ihren Darlehensvertrag vorzeitig kündigen, können also gegenüber ihrem Kreditinstitut darauf pochen, dass bei der Vorfälligkeitsentschädigung ihre Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich der Schaden, den das Institut für die vorzeitige Kündigung verlangen kann, erheblich.
Kunden können zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen
Kunden, die bereits in der Vergangenheit eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank bezahlt haben, können den zu viel bezahlten Schaden in vielen Fällen sogar rückwirkend noch von ihrer Bank zurückverlangen. Dabei können sie einen Rechtsanwalt einschalten, der den Darlehensvertrag überprüfen kann und berechnen kann, ob Rückzahlungsansprüche bestehen. Diese Ansprüche kann der Anwalt gegenüber der Bank durchsetzen – außergerichtlich und, wenn sich die Bank weigert, freiwillig, zu zahlen, gerichtlich im Rahmen eines Klageverfahrens.
Rechtsanwalt Guido Lenné aus Leverkusen rät diesbezüglich auch: „Wer in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte prüfen, ob er die oben genannte Vertragsklausel in seinem Kreditvertrag findet, und ob er Sondertilgungsrechte hatte“.
Rechtsanwalt setzt Verbraucherrechte der Darlehensnehmer gegenüber Bank durch
Dabei sollten betroffene Verbraucher allerdings nicht die Verjährungsfristen aus den Augen verlieren. Die regelmäßige Verjährung für Rückforderungsansprüche beträgt drei Jahre. Ob sogar Beträge für noch weiter zurückliegende Zahlungen geltend gemacht werden können, kann Ihr Rechtsanwalt ebenfalls überprüfen.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie aufgrund der neuen BGH-Urteile eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise zurückverlangen möchten:
Anwälte aus Hessen
- Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en DroitKanzlei 2vier2Wildunger Str. 1, 60487 Frankfurt am Mainpräsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
- Rechtsanwalt Hartmut GöddeckeGÖDDECKE RECHTSANWÄLTEAuf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg
- Rechtsanwalt Roman PodhorskyRoman Podhorsky - RechtsanwaltSankt-Josefs-Kirchplatz 1, 48153 Münster
- Stader Rechtsanwälte GbRErna-Scheffler-Str 1A, 51103 Köln
Anwälte aus Berlin
- Rechtsanwältin Julia von BredowRechtsanwältin Julia von BredowLittenstraße 105, 10179 Berlin
- Rechtsanwalt Dr. Timo GanselKanzlei Gansel RechtsanwälteFriedrichstr. 149, 10117 Berlin
- Rechtsanwalt Dr. Thomas StorchAlt-Kaulsdorf 107, 12621 Berlin-Kaulsdorf
- Rechtsanwalt Ingo M. DethloffKurfürstendamm 130, 10711 Berlin
Anwälte aus Bayern
- Rechtsanwalt Arthur R. KreutzerKanzlei KreutzerMaximilianstraße 33, 80539 München
- Rechtsanwalt Thorsten KrauseKAP - Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBSonnenstraße 19, 80331 München
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie aufgrund der neuen BGH-Urteile eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise zurückverlangen möchten.
Weitere Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsregister (DAWR)
Neben den Rechtsanwälten, die in der obigen Liste aufgeführt sind, können Sie sich auch an Rechtsanwälte für Bankrecht oder Rechtsanwälte für Kapitalanlagenrecht wenden.