Mit ihrer in vielen Fällen praktizierten Verweigerungshaltung, die ihnen obliegenden Pflichten aus der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) umzusetzen, setzen die Fluggesellschaften darauf, dass ein Großteil der betroffenen Kunden schon nicht die Mühe rechtlicher Schritte auf sich nehmen werde. Insbesondere vor einer Klage, die bei nicht erfolgender freiwilliger Zahlung erhoben werden müsste, schrecken viele Menschen zurück.
Klare Beweislage in Fluggastrechteverfahren
Dabei lassen sich die Entschädigungsansprüche der Passagiere bei Flugverspätung oder Flugausfall mit dem versierten Rechtsanwalt für Fluggastrechte vergleichsweise unkompliziert gerichtlich durchsetzen. Denn die Beweislage – also der in vielen anderen Gerichtsverfahren unwägbarste Teil des Prozesses – ist bei der Geltendmachung von Fluggastrechten wegen einer Flugverspätung recht klar. Die konkreten Flugdaten sowie die Abweichung vom vorgesehenen Flugplan sind sehr präzise nachweisbar. Gleiches gilt für das Vorliegen des Beförderungsvertrags.
Fluggesellschaft haftet in der Regel für Verspätung
Bei Ansprüchen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung spielt es zunächst keine Rolle, weshalb es zu der Flugverspätung gekommen ist. Unabhängig davon, ob es sich um eine Annullierung, Stornierung, Überbuchung oder Verspätung des Flugs handelt, und unabhängig von der Ursache dafür, stehen dem Passagier die Entschädigungsrechte in der Regel zu.
Entlastung der Fluggesellschaft nur bei „außergewöhnlichen Umständen“
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Flugverspätung durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wurde. Dies können z.B. ein Streik der Airline-Mitarbeiter sein oder schlechte Wetterbedingungen, die den Abflug verzögern.
Dieses Merkmal der „außerordentlichen Umstände“ ist allerdings restriktiv auszulegen. Technische Defekte sind beispielsweise in der Regel nicht davon umfasst. Der Fluggesellschaft obliegt diesbezüglich die volle Beweislast, so dass sich Passagiere nicht mit standardmäßig verwendeten, inhaltlich dürftigen Floskeln abspeisen lassen brauchen.
Abflug oder Ankunft in Europäischer Union?
Die EU-Fluggastrechteverordnung ist anwendbar, wenn Abflug oder Ankunft einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft im Gebiet der EU erfolgt sowie bei Nicht-EU-Airlines, wenn der Abflug von einem Flughaften in der EU erfolgt.
Ausgleichsanspruch gestaffelt nach Flugdistanz
Anspruch auf Ausgleichszahlungen können ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Ankunftsflughafen entstehen. Die Höhe der Entschädigung liegt bei 250 Euro bis zu 600 Euro pro Passagier – gestaffelt nach Flugdistanz (250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie 600 Euro bei einem Flug zu einem Zielflughafen außerhalb der EU ab einer Entfernung von 3.500 km).
Rechtsanwalt für Fluggastrechte
Ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte kann Sie im Fall einer Flugverspätung zu Ihren Fluggastrechten beraten und klären, ob und in welcher Höhe Ihnen Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft zustehen. Diese Ansprüche kann er für sie durchsetzen – außergerichtlich in direkter Korrespondenz mit der Fluggesellschaft sowie mittels Erhebung einer Klage vor dem zuständigen Amtsgericht.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Ihr Flug eine große Verspätung hatte oder annuliert wurde und Sie eine Entschädigung durchsetzen möchten.
Anwälte aus Hessen
- präsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Rechtsanwalt Holger HopperdietzelGutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
- Rechtsanwältin Franziska HasselbachKanzlei HasselbachAm Marktplatz 16, 64521 Groß-Gerau
- Rechtsanwalt Fabian SachseKaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
- Rechtsanwältin Birgit HildebrandtRechtsanwaltskanzlei HildebrandtRabestrasse 4, 06844 Dessau-Rosslaupräsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
Anwälte aus Berlin
- präsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Rechtsanwältin Sigrid WesterholtKastanienallee 1, 14050 Berlin
- Rechtsanwalt Moritz WalprechtBänschstraße 72, 10247 Berlin
- Rechtsanwalt Jan ZielkeHeublein & ZielkeUrbanstraße 94, 10967 Berlin
- Rechtsanwalt Dr. Roger BlumDr. Blum & HankeWalther-Nernst-Straße 1, 12489 Berlin
- Rechtsanwältin Cornelia ZiervogelMandrellaplatz 7, 12555 Berlin
- Rechtsanwälte Grigo & KrenkelKantstraße 93 a, 10627 Berlin
- Rechtsanwalt Wilhelm Alexander BorkSaßnitzer Str. 1, 14199 Berlin
Anwälte aus Hamburg
- präsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Rechtsanwälte DiekmannFeldbrunnenstraße 57, 20148 Hamburg
- Rechtsanwalt Michael HabeckEhrenbergstraße 70, 22767 Hamburg
- Rechtsanwalt Sven HünersMühlenkamp 63, 22303 Hamburg
- Rechtsanwalt Frank KornblumNeuer Wall 80, 20354 Hamburg
- Rechtsanwalt Christian HerzigServatius RechtsanwälteGänsemarkt 50, 20354 Hamburg
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
- präsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Rechtsanwalt Sören Ch. MachlebKortumstraße 15, 44787 Bochum
- Rechtsanwalt Tim S. RathnerRechtsanwälte Fuchs & KollegenWestend 27, 46399 Bocholt
- Rechtsanwalt Dr. Stefan MogkElsässer Str. 39, 46045 Oberhausen
Anwälte aus Baden-Württemberg
- Lorenz AnwaltskanzleiFlurweg 14, 76547 Sinzheim
- Rechtsanwalt Harald IrionKanzlei IrionFriedrichstrasse 9, 78126 Königsfeld im Schwarzwald
- Rechtsanwalt Dr. Ralf GréusRechtsanwälte Gréus SchneiderWieblinger Weg 17, 69123 Heidelberg
Anwälte aus Niedersachsen
- Feuerhake AnwaltskanzleiObere-Masch-Str. 22, 37073 Göttingen
- Rechtsanwalt Paul DegottKarmarschstr. 40, 30159 Hannover
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Ihr Flug Verspätung hatte oder annulliert wurde und Sie eine Entschädigung durchsetzen möchten.