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Schadensersatzrecht | 04.06.2020

VW-Abgas­skandal

Abgas­manipulation: LG Bonn spricht der Stadt Bonn 470.000 Euro Schaden­ersatz zu

Stadt Bonn erhält neben Schadens­ersatz auch deliktische Zinsen

27 VW-Diesel­fahrzeuge aus dem Fuhrpark der Stadt Bonn wurden mit illegalen Abschalt­einrichtungen ausgestattet. Deshalb hatte die Kommune den Auto­hersteller auf Zahlung von rund 678.000 Euro verklagt. Das Landgericht Bonn hat dieser Klage jetzt weitgehend stattgegeben und VW zum Ersatz des Kaufpreises zuzüglich deliktischer Zinsen verurteilt.

Den Einbau illegaler Abschalt­einrichtungen in 27 VW Diesel-Pkw des Fuhrparks der Stadt Bonn wertete das Landgericht Bonn klar als vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung nach § 826 BGB (20.05.2020, Az. 1 O 481/18).

VW muss Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten

Deshalb muss der Automobil­hersteller der Kommune nun den Kaufpreis der Fahrzeuge zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten. Davon wird allerdings eine Nutzungs­entschädigung für die bisherige Lauf­leistung der Fahrzeuge abgezogen. Insgesamt wurde VW zu einer Schaden­ersatz­zahlung von rund 469.120 Euro verurteilt. Im Gegenzug muss die Stadt die Fahrzeuge zurück­geben.

Kläger­anwalt Tobias Ulbrich von Rogert & Ulbrich, der führenden Rechts­anwalts­kanzlei im Abgas­skandal, ist mit diesem Urteil grund­sätzlich sehr zufrieden: „Wir begrüßen es, dass das Landgericht Bonn die Sitten­widrigkeit der Verbraucher­täuschung durch die Abgas­manipulation klar heraus­gestellt hat. Auch die Tatsache, dass das Landgericht der Stadt Bonn die deliktischen Zinsen zugesprochen hat, sehen wir sehr positiv. Das entspricht einigen Entscheidungen, die wir bereits erstritten hatten.“

Gefordert wurden ursprünglich 678.000 Euro

Ursprünglich hatte die Stadt Bonn eine Ent­schädigung von mehr als 678.000 Euro zuzüglich deliktischer Zinsen verlangt. Dieser Forderung ist 1. Zivilkammer des Land­gerichts zum größten Teil nach­gekommen. Nicht anerkannt wurden Kosten für Umrüstung und Leasing, die laut Gericht auch bei anderen Fahrzeugen ohnehin angefallen wären. „Die Ent­scheidung, die Ausgaben für Umrüstung und Leasing als 'Ohnehinkosten' zu betrachten, sehen wir als fraglich an. Diesen Punkt werden wir genau prüfen, sobald uns die schriftliche Urteils­begründung vorliegt“, erklärt Verbraucher­schutz­anwalt Tobias Ulbrich.

Klägeranwalt: „Klage der Stadt Bonn hätte Schule machen müssen“

Viele Kommunen vom Abgas­skandal betroffen.

„Eigentlich“, so Tobias Ulbrich, „hätte die Klage der Stadt Bonn Schule machen müssen. Denn das Verfahren hat deutlich gezeigt, dass im Abgas­skandal nicht nur Privatleute, sondern auch Kommunen geschädigt wurden. Umso unverständlicher ist es aus unserer Sicht, dass nicht mehr Städte und Gemeinden Schaden­ersatz­ansprüche durchgesetzt haben, obwohl das Thema seit Jahren virulent ist. Jetzt ist die Frist dafür abgelaufen - und am Ende wird der Steuer­zahler in diesen Gebiets­körperschaften für den Schaden aufkommen müssen.“

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