Kein einziges Verfahren wirklich verloren
In erster Instanz verloren habe man lediglich 9 Verfahren. Interessant sei, dass selbst für die in 1. Instanz verlorenen Verfahren in 2. Instanz attraktive Vergleichsangebote unterbreitet würden, um Urteile der Oberlandesgerichte zu vermeiden. Wirklich verloren habe man daher noch kein einziges Verfahren. Im Benchmarking gewonnener gegen verlorene Verfahren liegt die Düsseldorfer Kanzlei nach eigener Einschätzung an der Spitze der auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzleien und gibt an, dass nur eine weitere im Abgasskandal tätige süddeutsche Kanzlei ebenfalls in Serie erfolgreich sei.
Grund für den Erfolg sei die tägliche intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und die Verarbeitung neu gewonnener Erkenntnisse in den Verfahren. Dazu gehörten insbesondere Erkenntnisse aus den US-Verfahren. Da man als erste Kanzlei überhaupt erfolgreich Ansprüche gegen VW durchgesetzt habe (Urteil des LG Hildesheim) und als erste Kanzlei erfolgreich in NRW gegen Händler gewesen sei (Urteile des LG Krefeld), verstünden sich die Anwälte als Speerspitze der Verbraucherinteressen im VW-Abgasskandal. Man sei damit Wegbereiter für weitere erfolgreiche Klagen anderer Anwälte gewesen.
Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen eingereicht
Wie die Spezialisten angeben, haben sie nunmehr auch erstmals Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen eingereicht. Entsprechende rechtliche Schritte wegen der Fahrzeuge der französischen Hersteller Renault, Peugeot und Citroen werden derzeit geprüft. „Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht umsonst wegen Betruges gegen diese Hersteller und die EU-Kommission leitet auch nicht grundlos Vertragsverletzungsverfahren ein“, erläutert Prof. Dr. Rogert. „Bei Daimler fanden gerade sogar Durchsuchungen der Geschäftsräume mit 230 Beamten bundesweit statt“ ergänzt Rechtsanwalt Ulbrich.
Messergebnisse weisen eklatante Abweichungen von den gesetzlichen Grenzen auf
„Die nach EU-Recht verbotenen Abschalteinrichtungen, die diese Konzerne verwenden, unterscheiden sich zwar technisch, das Ziel und der Zweck sind jedoch identisch mit denen der VW-Betrugssoftware: Auf dem Prüfstand innerhalb des vorgeschriebenen Prüfprogramms sind die Messergebnisse innerhalb der gesetzlichen Grenzen, außerhalb des Programms gibt es eklatante Abweichungen, die zu Lasten unserer Atemluft gehen“, erläutert Prof. Dr. Rogert. „Nach Berechnungen des angesehenen MIT (USA) gehen ca. 38.000 vorzeitige Todesfälle alleine auf das Konto des VW-Konzerns und das nur, weil man teure Abgasreinigungstechniken nicht verbauen wollte, um sich durch die Kostenersparnis einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, so Rechtsanwalt Rogert weiter. „Jetzt wird auch deutlich, weshalb die anderen Konzerne gegen VW keine milliardenschweren Wettbewerbsklagen mit dem Ziel der Gewinnabschöpfung auf den Weg gebracht haben“, meint Rechtsanwalt Ulbrich, denn „wer im Glashaus sitzt, wirft eben nicht mit Steinen“.