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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 30.05.2017

Erfolge im VW Abgas­skandal

Abgasskandal: Jetzt auch Klagen gegen Mercedes-Benz, Fiat, Porsche, Renault, Peugeot und Citroen

Auch gegen die französischen Hersteller Renault, Peugeot und Citroen werden derzeit rechtliche Schritte geprüft

Die Düsseldorfer Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich teilt mit, dass sie äußerst erfolgreich sei, die Interessen der Abgas­betrugs­opfer zu vertreten. Die geschäfts­führenden Partner und Rechts­anwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich freuen sich für ihre rund 2000 Mandanten über mittlerweile mehr als 20 gewonnenen Prozesse vor den Land­gerichten Arnsberg, Bückeburg, Frankfurt/M., Köln, Krefeld, Lübeck und Münster gegen Händler und vor den Land­gerichten Aachen, Arnsberg, Bayreuth, Hagen, Hildesheim, Nürnberg, Paderborn und Wuppertal gegen VW. „Das sind mehr als 25 % aller in Deutschland gewonnener Verfahren“, zeigt sich Prof. Rogert erfreut.

Kein einziges Verfahren wirklich verloren

In erster Instanz verloren habe man lediglich 9 Verfahren. Interessant sei, dass selbst für die in 1. Instanz verlorenen Verfahren in 2. Instanz attraktive Vergleichs­angebote unterbreitet würden, um Urteile der Oberlandes­gerichte zu vermeiden. Wirklich verloren habe man daher noch kein einziges Verfahren. Im Bench­marking gewonnener gegen verlorene Verfahren liegt die Düsseldorfer Kanzlei nach eigener Einschätzung an der Spitze der auf den Abgas­skandal spezialisierten Kanzleien und gibt an, dass nur eine weitere im Abgas­skandal tätige südd­eutsche Kanzlei ebenfalls in Serie erfolgreich sei.

Grund für den Erfolg sei die tägliche intensive Auseinander­setzung mit dem Thema und die Verarbeitung neu gewonnener Erkenntnisse in den Verfahren. Dazu gehörten insbesondere Erkenntnisse aus den US-Verfahren. Da man als erste Kanzlei überhaupt erfolgreich Ansprüche gegen VW durchgesetzt habe (Urteil des LG Hildesheim) und als erste Kanzlei erfolgreich in NRW gegen Händler gewesen sei (Urteile des LG Krefeld), verstünden sich die Anwälte als Speerspitze der Verbraucher­interessen im VW-Abgas­skandal. Man sei damit Wegbereiter für weitere erfolgreiche Klagen anderer Anwälte gewesen.

Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen eingereicht

Wie die Spezialisten angeben, haben sie nunmehr auch erstmals Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen eingereicht. Entsprechende rechtliche Schritte wegen der Fahrzeuge der französischen Hersteller Renault, Peugeot und Citroen werden derzeit geprüft. „Die Staats­anwaltschaften ermitteln nicht umsonst wegen Betruges gegen diese Hersteller und die EU-Kommission leitet auch nicht grundlos Vertrags­verletzungs­verfahren ein“, erläutert Prof. Dr. Rogert. „Bei Daimler fanden gerade sogar Durch­suchungen der Geschäfts­räume mit 230 Beamten bundesweit statt“ ergänzt Rechtsanwalt Ulbrich.

Messergebnisse weisen eklatante Abweichungen von den gesetzlichen Grenzen auf

„Die nach EU-Recht verbotenen Abschalt­einrichtungen, die diese Konzerne verwenden, unter­scheiden sich zwar technisch, das Ziel und der Zweck sind jedoch identisch mit denen der VW-Betrugs­software: Auf dem Prüfstand innerhalb des vorgeschriebenen Prüf­programms sind die Mess­ergebnisse innerhalb der gesetzlichen Grenzen, außerhalb des Programms gibt es eklatante Abweichungen, die zu Lasten unserer Atemluft gehen“, erläutert Prof. Dr. Rogert. „Nach Berechnungen des angesehenen MIT (USA) gehen ca. 38.000 vorzeitige Todesfälle alleine auf das Konto des VW-Konzerns und das nur, weil man teure Abgas­reinigungs­techniken nicht verbauen wollte, um sich durch die Kosten­ersparnis einen unlauteren Wettbewerbs­vorteil zu verschaffen“, so Rechtsanwalt Rogert weiter. „Jetzt wird auch deutlich, weshalb die anderen Konzerne gegen VW keine milliardenschweren Wettbewerbs­klagen mit dem Ziel der Gewinn­abschöpfung auf den Weg gebracht haben“, meint Rechtsanwalt Ulbrich, denn „wer im Glashaus sitzt, wirft eben nicht mit Steinen“.

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