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Gesellschaftsrecht | 18.07.2018

Einbahn­straße Diesel?

Abgas­skandal: Mit dem „Widerrufs-Joker“ raus aus der Sackgasse

Widerrufsfrist endet am 31.12.2018

Sie sind Diesel-Fahrer? Und fühlen sich von Gesellschaft und Politik im Stich gelassen? Wir können gemeinsam das Blatt wenden. Wenden wir den „Widerrufs-Joker“ an und Sie können sich aus Ihrem Vertrag mitsamt des mangelhaften Fahrzeuges und seiner Finanzierung lösen.

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Wir beraten Sie! Und verfolgen Ihren Anspruch juristisch geprüft und sachgerecht gegenüber Ihrem Auto­hersteller und Autohaus.

Wir setzen Ihre Rechte durch

Für Sie ist dieses Thema nicht neu. Etliche News und viel­fältige Informationen prasseln auf Sie herein. Wir haben gefiltert, juristisch bewertet und geprüft und setzen für Sie Ihre Rechte gegen die Großen durch.

Rechtsprechung zugunsten von Diesel-Fahrern

Wie Sie wissen, haben die Gerichte in Arnsberg, Berlin und Stuttgart bereits für Sie als Verbraucher entschieden, so dass eine Rechtsprechung zugunsten des Diesel-Fahrers entsteht.

So fehlten in einem zugunsten des Verbrauchers entschiedenen Fall die Angaben über das Verfahren bei Kündigung des Kredit­vertrages, in einem anderen Fall war die Schrift­größe der Vertrags­unterlagen zu klein. Es fehlten in einem weiteren Fall Pflicht­angaben zu der Berechnung der Vor­fälligkeits­entschädigung. Auch die Vermittlungs­provision für den verbundenen Kredit­vertrag muss benannt sein.

Verschiedene Wege führen… natürlich nach Rom und hier raus aus dem Diesel-Dilemma.

Weg-Nr. 1: Schadensersatzansprüche aufgrund der vorgenommenen Manipulation

Denn zum einen haben Sie als Käufer Schadens­ersatz­ansprüche aufgrund der vorgenommenen Manipulation. Diese Ansprüche begründen sich nicht nur in einem bestehenden Sachmangel des Fahrzeuges, sondern sogar in einer vorsätzlich sitten­widrigen Schädigung durch den Hersteller. Dieses urteilten unter anderem die Land­gerichte in Osnabrück, Akten­zeichen 1 O 29/17, Kleve, Akten­zeichen 3 O 212/6 und Münster, Akten­zeichen 02 O 165/16.

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Weg-Nr. 2: Nutzen Sie den „Widerrufs-Joker“

Zum anderen können Sie bei finanzierten Autokäufen, also verbundenen Verträgen aus Darlehens- und Autokauf den „Widerrufs-Joker“ ziehen und sich aufgrund dieses Widerrufes aus den Verträgen lösen. Diese rechtlich viel­fältigen Möglichkeiten sollten angesichts der Auswirkungen der Manipulationen nicht ungenutzt bleiben.

Bereiten Ihnen die Kosten des Verfahrens Sorgen?

Setzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ein! Diese ist für Rechtsstreitigkeiten vorhanden und wir übernehmen für Sie die Kommunikation. Lediglich die Selbstbeteiligung ist in diesen Fällen für Sie zu zahlen. Dafür könnten Sie Ihren „Stinker“ los sein….

Nur wer jetzt handelt, erreicht sein Ziel

Nicht der frühe Vogel fängt den Wurm, sondern der rechtzeitige. Denn: Ende des Jahres endet bei VW-Fahrzeugen die Widerrufsfrist. Daher: Agieren statt kapitulieren!

Folgende Rechtsprechung haben wir beispiels­weise für Sie im Rücken:

https://rechtsanwaltkaufmann.de/vw-diesel-fahrzeug-zurueckgeben-kredit-widerrufen/

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