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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 19.09.2018

Schadensersatz

Absturz der Envion AG: Kein Umsatz, kein Geschäftsbetrieb und geprellte Anleger

Anleger sollten Schadensersatz wegen falscher Prospektangaben geltend machen

Die Envion AG war eines der größten virtuellen Projekte neuerer Zeit, nun aber ist für die Anleger nur ein großer Scherbenhaufen geblieben. Anstatt mit Ökostrom virtuelle Tokens zu generieren liegt der Betrieb lahm und das Geld der Anleger arbeitet nicht mehr.

Seit dem Oktober 2017 war die Envion AG aktiv und sammelte Anlegergelder in einer Höhe von über 100 Millionen Euro ein. Die angeblich aus dem Herzen Berlins stammende, aber in Wirklichkeit in der Schweiz gegründete Gesellschaft wollte mit Ökostrom aus zeitweise nicht genutzten Solaranlagen virtuelle Riesenleistungen erbringen und versprach Anlegern, die Tokens in Form von Dividenden erhielten, reichhaltigen Gewinn.

Kein funktionierender Geschäftsbetrieb mehr

Es sollte eine Zusammenarbeit mit einem italienischen Stromriesen entstehen, aber diese platzte. Es wurde Geld für die äußere Präsentation investiert, aber die Substanz der Gesellschaft blieb leer. Nachdem die Gesellschafter, unter ihnen ein bekannter Journalist und ein insolventer Computerfreak sich zerstritten und vor Gericht landeten geriet die Gesellschaft vollends ins Trudeln. Kein Umsatz, kein Geschäftsbetrieb und geprellte Anleger, das ist das Ergebnis eines Hypes, der jeglicher solider Basis entbehrte und nur dem äußeren Schein huldigte.

Falsche Prospekte

Haben Sie sich auch an der Envion AG beteiligt und wollen Ihr Geld zurück? Wir können Ihnen helfen. Die Prospekte der Gesellschaft wurden weder von der deutschen Finanzaufsicht wie vorgeschrieben geprüft noch enthalten sie ein Abbild der Realität. So findet in dem Prospekt keine Erwähnung, dass die eigentliche Arbeit der Envion AG durch die Trado GmbH erledigt wurde und werden sollte. Die wesentlichen Personen der Envion AG waren allerdings nicht bei dieser, sondern der Trado GmbH angestellt, die von einer Person geleitet wurde, die im Berliner Schuldnerregister eingetragen war. Das heißt, dass die Anleger letztlich in eine Hülle investierten, deren Inhalt nicht den Werbeaussagen entsprach, sondern eine andere Gesellschaft beinhaltete, deren Geschäftsführer bereits pleite war. Zudem landete ein Teil des investierten Geldes nicht auf den Konten der Schweizer Aktiengesellschaft, sondern auf denen der Berliner Trado GmbH. Dieses wurde den Anlegern jedoch nicht offenbart.

Kämpfen Sie für Ihr Recht

Rechtsanwalt und Bankkaufmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hermann Kaufmann steht in dieser schwierigen Situation an Ihrer Seite und prüft, ob auch in Ihrem Fall das investierte Geld zurückgeholt werden kann. Wenden Sie sich an uns unter der Nummer 0421/5975330.

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