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Internetrecht und Vertragsrecht | 07.03.2016

Branchen­buch­abzocke

Achtung! Das Stadt-Marketing-Konzept S.a.r.l. versendet Rechnungen wegen einer Anzeige in der Bürger­informations­broschüre

Rechnung für Anzeige in Bürger­informations­broschüre

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Hintergrund für die Rechnungen der Stadt-Marketing-Konzept S.a.r.l. ist eine angeblich beauftragte Anzeige in einer Bürger­informations­broschüre.

Wer auf die Masche der Stadt-Marketing-Konzept S.a.r.l. herein­gefallen ist, erhält eine Rechnung wegen eines angeblichen Auftrags für eine Anzeige in einer Bürger­informations­broschüre. Neben der eigentlichen Anzeige werden noch weitere angebliche Kosten, wie zum Beispiel Kosten für Satz/Repro/Gestaltung sowie Farb- und Versand­kosten, abgerechnet. Schnell kommt dabei ein Betrag von über 984 Euro zustande. Wer sich weigert zu zahlen, muss mit einer Mahnung rechnen.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Stadt-Marketing-Konzept S.a.r.l. wegen einer angeblich beauftragten Werbe­anzeige in einer Bürger­informations­broschüre erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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