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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 11.08.2016

Insolvenz

Alarm­signale einer drohenden Insolvenz übersehen: KTG Agrar SE ist insolvent

KTG Agrar SE bewirtschaftet über 46.000 Hektar Ackerland für den ökologischen und konventionellen Anbau von Markt­früchten

Am 05.07.2016 beantragte die KTG Agrar SE Insolvenz beim Amtsgericht Hamburg. Gemäß dem Geschäft­zweck investierte die sogenannte KTG-Gruppe in die Geschäfts­felder Agrar, Energie­produktion/Biogas, Foods und Farm­management. Laut eigener Internet­seite bewirtschaftete die KTG Agrar SE über 46.000 Hektar Ackerland für den ökologischen und konventionellen Anbau von Markt­früchten in Ost­deutschland, Litauen, so wie Rumänien und sei damit einer der führenden Agrar­betriebe in Europa.

Verbindlichkeiten in Höhe von 600 Mio. €

Seit Jahren stiegen allerdings die Verbindlichkeiten des Getreide­produzenten. Bis zuletzt im Jahr 2015 auf Verbindlichkeiten in Höhe von 600 Mio. €. Schon lange wurden Alarm­signale einer drohenden Insolvenz übersehen. So wurde der Geschäfts­bereich Lebensmittel­produktion ausweislich des Geschäfts­berichts 2015 wegen ausbleibender Erfolge geschrumpft und umgebaut. Der CEO der Food-Sparte war schon im Herbst 2015 im Streit aus­geschieden.

Vorstandsvorsitzende bat um Entlassung

Nach Mitteilung der Börsen­zeitung vom 14.07.2016 hat der Vorstands­vorsitzende Siegfried Hofreiter den Aufsichtsrat um Entlassung gebeten. Eine Überraschung ist das nicht. Der gelernte Landwirt hatte bereits 2002 vom Amtsgericht Dachau eine Verurteilung kassiert wegen Konkurs­verschleppung und Bankrott in zwei Fällen.

Trotz drohender Insolvenz wurde noch mit Aktien gehandelt

Kurz vor der Insolvenz­beantragung wurde die Zinszahlung auf die ausgegebene 250 Mio. Anleihe Biowert­papier II mit 7,125 % Zinssatz in Höhe von EUR 17,8 Mio. verschoben. Bereits hier läuteten die Alarm­glocken, nicht destotrotz wurden täglich noch 70.000 Aktien gehandelt, was wohl Spekulanten zu zuschreiben ist.

Die KTG Agrar SE hat das Insolvenzplanverfahren beantragt

Dies bedeutet, dass demnächst eine Gläubiger­versammlung stattfinden wird, in dem die Aktionäre aufgerufen werden dem Insolvenz­plan zuzustimmen. Um sich weitere Rechts­mittel zu sichern ist es notwendig, dass man in diesen Termin vertreten wird, um gegen die Bestätigung des Insolvenz­plans Widerspruch zu Protokoll einlegen zu können.

Kontaktieren Sie hierfür gerne die Kanzlei Bergdolt und Schubert.

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