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Kapitalanlagenrecht | 15.03.2016

Insolvenz

Amtsgericht Hamburg eröffnet vorläufiges Insolvenz­verfahren des Schiffs­fonds HCI MS Vogerunner

Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen

Anleger des Schiffs­fonds HCI MS Vogerunner müssen finanzielle Verluste befürchten. Das Amtsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2016 das vorläufige Insolvenz­verfahren über die Schiffs­gesellschaft eröffnet (Az.: 67c In 47/16).

Schiffsfonds ist zahlungsunfähig - Anlegern droht der Totalverlust

Für die Anleger ist die Beteiligung an dem Schiffs­fonds HCI MS Vogerunner unbefriedigend verlaufen. Schon 2012 waren die wirtschaftlichen Schwierig­keiten des Fonds so groß, dass ein Sanierungs­konzept zur Rettung beschlossen werden musste. Der Erfolg war allerdings nur vorläufig. Nun ist der Fonds zahlungs­unfähig und die rund 22 Millionen Euro, die die Anleger seit 2008 investiert haben, stehen im Feuer. Den Anlegern kann der Total­verlust ihrer Einlage drohen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München

Anleger, die sich an geschlossenen Fonds wie Schiffs­fonds beteiligen, stehen in aller Regel auch im unter­nehmerischen Risiko, das für sie im Total­verlust der Einlage enden kann. Allerdings wurden sie in den Beratungs­gesprächen häufig nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen oder nur unzureichend aufgeklärt. Stattdessen wurden Schiffs­fonds mit Attributen wie rendite­starke und sichere Kapital­anlage beworben. Die hohe Zahl an Schiffs­fonds-Insolvenzen belegt jedoch, dass Beteiligungen an Schiffs­fonds keineswegs sichere, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungs­gemäßen Anlage­beratung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Anleger sollten ihre Chance nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen

Für die Vermittlung der Fonds­anteile haben Banken häufig Rück­vergütungen erhalten. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundes­gerichts­hofs offen gelegt werden, damit sich der Anleger ein Bild vom Provisions­interesse der Banken machen kann, das möglicher­weise nicht den Wünschen des Anlegers entspricht. Wurden Kick-Backs oder Risiken in der Anlage­beratung verschwiegen, bestehen gute Chancen auf die erfolgreiche Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen.

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