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Kaufrecht, Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 14.06.2016

VW-Abgas­skandal

Anwältin zu möglichen Garantie­ansprüchen bei manipulierter Abgas­software

Aufgrund der unterschiedlichen instanz­gerichtlichen Rechtsprechung besteht derzeit erhebliche Rechts­unsicherheit

Der Abgas­skandal hat für viel Aufsehen gesorgt. Mittlerweile sind die ersten Urteile in Deutschland ergangen. So hat das Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016, Az. 23 O 23033/15 erst vor Kurzem entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen mit manipulierte Motoren den Vertrag anfechten und hiervon auch zurück­treten können. Im Gegensatz dazu hatte das Landgericht Bochum, Urteil vom 16.03.2016, Az. I-2 O 425/15 einen solchen Anspruch verneint. Wie verhält es sich aber mit Garantie­ansprüchen?

Was ist passiert?

Der Kläger kaufte einen Audi Q3, der vom Abgas­skandal betroffen war. Beim Kauf wurde auch eine Neuwagen­garantie mit der Audi AG vereinbart. Nachdem der Käufer von den fehler­haften Abgaswerten erfuhr, verlangte er vom Service­partner den Austausch bzw. die Beseitigung des Mangels und verwies auf die Neuwagen­garantie.

Der Service­partner wies die Forderung zurück. Der Kunde habe den Wagen nicht beim Service­partner gekauft und im Übrigen sei die Neuwagen­garantie direkt gegenüber der Audi AG als Herstellerin geltend zu machen.

Die Entscheidung

Das Landgericht Braunschweig (Az. 8 O 129/16) hat die Klage des Auto­käufers abgewiesen. Der Anspruch aus der Neuwagen­garantie könne nur gegenüber dem Hersteller, hier also der Audi AG, geltend gemacht werden. Die einzelnen Service­partner seien hier die falschen Anspruchs­gegner. Die Garantie­vereinbarung nennt ausdrücklich die Audi AG als Herstellerin. Der Hinweis, dass die Durchführung durch die Service­partner erfolge, ändere an der Pflicht allein der Audi AG nichts. Die Service­partner übernehmen somit nur die Abwicklung.

Fazit

Der Abgas­skandal wird die deutschen Gerichte noch einige Zeit beschäftigen. Aufgrund der unterschiedlichen instanz­gerichtlichen Rechtsprechung besteht derzeit erhebliche Rechts­unsicherheit. Händler und Kunden sollten sich rechtlich beraten lassen um die konkreten Umstände des Einzelfalls besser einschätzen zu können!

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