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Bankrecht | 30.05.2016

Verbraucher­darlehen

Anwalt: BGH verhandelt wieder am 31.05.2016 zum Darlehenswiderruf - Bis 21. Juni 2016 noch Darlehen widerrufen

Die Uhr tickt - bis 21. Juni Darlehen widerrufen und tausende Euro sparen

Viele Darlehens­nehmer haben noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit, Darlehen zu widerrufen und sich damit aus zu hoch verzinsten Verträgen ohne Vor­fälligkeits­entschädigung zu lösen und sich für die Zukunft die aktuell niedrigen Zinsen zu sichern. Sogar vollständig zurückgezahlte oder bereits vorzeitig abgelöste Darlehen können noch widerrufen werden. So ist es möglich, auch für die zurückliegende Darlehens­laufzeit viel Geld und insbesondere Vorfälligkeits­entgelte zurückzuholen. Oft geht es um Beträge von vielen 10.000 Euro.

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Fehlerhafte Darlehensverträge machen Widerruf möglich

In der Zeit vom 1. November 2002 bis Juni 2010 haben die Banken bei Verbraucher­darlehen in der erforderlichen Belehrung über das den Verbrauchern zustehende Widerrufs­recht viele Fehler gemacht. Die eigentlich nur zwei Wochen betragende Wider­rufs­frist hat dadurch bis heute nicht laufen begonnen. Aber auch später abgeschlossene Verträge beinhalten gelegentlich noch Fehler. Sehr viele Darlehens­nehmer können ihren Vertrag somit auch heute noch widerrufen. Den Banken gefällt dies natürlich gar nicht. Insgesamt geht es um viele, sehr viele Millionen. Den Banken ist es mit intensiver Lobbyarbeit denn auch gelungen, auf die Gesetz­gebung Einfluss zu nehmen und für ein Ende dieses „ewigen Widerrufs­rechts“ für Alt­verträge zum 21. Juni 2016 zu sorgen.

Banken berufen sich auf Verwirkung des Widerrufsrechts

Auch in bereits laufenden Auseinander­setzungen mit Darlehens­nehmern, die ihre Verträge widerrufen haben, geben sich die Banken kämpferisch. Die Ausübung des Widerrufs­rechts lange Zeit nach Vertrags­abschluss zu dem Zweck, sich aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus aus alten Verträgen zu lösen, sei rechts­missbräuchlich. Bei bereits vollständig zurückgeführten oder vorzeitig abgelösten Verträgen wird immer wieder ins Feld geführt, das Widerrufs­recht sei verwirkt. Hiervon sollten sich Darlehens­nehmer jedoch nicht beirren lassen. Weiterhin lehnt die ganz überwiegende Zahl der Gerichte eine Verwirkung oder eine Rechts­missbräuchlichkeit des Widerrufs ab und spricht den Darlehens­nehmern die geltend gemachten Ansprüche zu.

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Banken verhinderten bisher Grundsatzentscheidung des BGH

Von großem Nutzen wäre in dieser Situation eine Entscheidung des zuständigen XI.Senats des Bundes­gerichts­hofs. Bereits zum wieder­holten Mal war zuletzt am 24. Mai 2016 ein Verhandlungs­termin angesetzt, welcher durch eine in letzter Minute erfolgte Einigung der Parteien jedoch ausfiel. Es hat den Anschein, als versuchten die Banken mit allen Mitteln, ein verbraucher­freundliches Urteil des Bundes­gerichts­hofs vor der am 21.Juni 2016 ablaufenden Frist zu verhindern. So wird wahrscheinlich auch die für den 31. Mai 2016 angesetzte Verhandlung im Verfahren XI ZR 511/15, die wohl letzte Gelegenheit zur Entscheidung der Frage Rechts­missbrauch und Verwirkung vor dem 21. Juni 2016, wieder in letzter Minute verhindert werden. In diesem Rechts­streit geht es zwar nicht um eine Immobilien­finanzierung, sondern um den finanzierten Erwerb einer Fonds­beteiligung. Auch hier ist die Frage der Verwirkung oder der Rechts­missbräuchlichkeit des erklärten Widerrufs aber streit­entscheidend.

Betroffene Bankkunden sollten schnell handeln und sich anwaltlich beraten lassen

Treten Sie also den Banken entgegen und lassen Sie sich von der Lobbyarbeit der Banken und vereinzelten Gerichts­entscheidungen nicht beirren. Eine Beratung zur Frage eines Widerrufs der von Ihnen abgeschlossenen Darlehens­verträge kann Ihnen die Möglichkeit auf eine Ersparnis von vielen tausend Euro aufzeigen. Wir prüfen Ihre Widerrufs­belehrung(en) kostenlos auf Fehler und zeigen Ihnen auf, wie Sie durch einen Widerruf gegebenenfalls viele tausend Euro einsparen können.

Also zögern Sie nicht:

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Uhr tickt. Nur noch bis 21. Juni 2016 besteht diese einmalige Chance.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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