wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Verkehrsrecht | 16.06.2016

Straßen­verkehr

Anwalt: Die 10 verbreitesten Irrtümer im Verkehrsrecht

Umfrage deckt Myten im Straßen­verkehr auf

Fachbeitrag von Mark Eplinius

Viele Irrtümer haben sich in den Köpfen deutscher Verkehrs­teilnehmer festgesetzt. Eine Umfrage der Arbeits­gemeinschaft Verkehrs­recht des Deutscher Anwalt­vereins deckte 10 verbreitete Mythen im Straßen­verkehr auf.

Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlussprinzip, richtig?

Nein, laut Straßen­verkehrs­ordnung hat auf Autobahnen und Kraftfahr­straßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Der einfahrende Verkehr ist somit wartepflichtig und darf sich nur so einordnen, dass er den durchgehenden Verkehr nicht behindert. Bei etwaigen Unfällen des Auffahrenden haftet dieser grund­sätzlich allein für den Schaden.

Werbung

Ist es Nötigung, auf der Autobahn die Lichthupe zu betätigen?

Nein, wer mit der Lichthupe einen langsameren Fahrer auf sich aufmerksam macht, um seine Überhol­absichten anzukündigen, handelt korrekt. Gemäß StVO ist es sogar vorgesehen, das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall- oder Leucht­zeichen anzuzeigen. Die Lichthupe erfüllt hier eine Warn­funktion. Eine Nötigung begeht jedoch, wer gleich­zeitig zu dicht auffährt oder permanent durch den Einsatz der Lichthupe erreichen möchte, dass der Vordermann die Bahn freigibt.

Muss jeder alkoholisierte Fahrer seinen Führerschein für ein Jahr abgeben?

Nicht unbedingt. Es kommt auf den Alkohol­gehalt im Blut an: Bei 1,1 Promille gilt absolute Fahr­unfähigkeit; ein Führerschein­entzug von ca. 1 Jahr ist oft die Regel. Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungs­widrigkeit mit Fahrverbot von 1 bis 3 Monate. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann man den Führer­schein verlieren, wenn aufgrund von Alkohol Fahrfehler passieren. Fazit: Ob und für welchen Zeitraum ein alkoholisierter Autofahrer nicht fahren darf, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Ein Verkehrs­anwalt kann sowohl im Hinblick auf die Dauer des Führer­schein­verlustes als auch auf die Höhe der Geldstrafe und drohender Punkte in Flensburg einiges bewirken.

Ich darf Raser ausbremsen?

Auch das ist ein Irrtum. Raser oder Drängler zu verfolgen ist Aufgabe der Polizei. Sonst wäre es Selbst­justiz und wird als Nötigung geahndet. Dann drohen neben einer erheblichen Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Das gilt übrigens auch, wenn Sie einen Falsch­parker mit Ihrem Fahrzeug blockieren.

Werbung

Ein vorhandener Radweg muss benutzt werden?

Nein. Der Radfahrer kann zwischen der Fahrbahn und dem Radweg wählen. Lediglich dort, wo entsprechende Schilder es ausdrücklich vorschreiben, ist der Radweg Pflicht.

Ein Bußgeld ab 60,- Euro gibt immer mindestens einen Punkt in Flensburg?

Nicht ganz. Ordnungs­widrigkeiten müssen neben der verhängten Geldbuße von mindestens 60,-€ auch in einer besonderen Liste der Fahr­erlaubnis­verordnung stehen. Ist der Verstoß nicht enthalten, gibt’s auch bei mehr als 60,-€ keine Punkte. Aber: Selbst wenn der Tatbestand in der Liste steht, können der Betroffene und sein Anwalt versuchen, die Geldbuße unter 60,-€ abzusenken. Gelingt dies, kommt man ebenfalls ohne Punkte aus.

Ist man auf dem Blitzerfoto erkennbar, kann man nichts machen?

Auch das stimmt nicht. In mehr als 50 Prozent der Fälle gibt’s einen Weg aus den Punkten. Neben einem schlechten Foto ist nicht selten das Mess­ergebnis aufgrund von Messfehlern nicht verwertbar. Dies, wie auch eine möglicher­weise geringe Fahrlässig­keit, mindert die Buße und lässt Punkte und Fahrverbote häufig ganz entfallen.

Es gibt das volle Geld, wenn man bei einem Unfall unschuldig ist?

Leider nicht immer. Oft weiß der Geschädigte gar nicht genau, welche Schadens­ersatz­ansprüche ihm überhaupt zustehen. Die zahlungspflichtige Versicherung wiederum hat kein Interesse daran, ihn darauf aufmerksam zu machen. Das führt dazu, dass es ohne Anwalt oft viel weniger gibt. Warum also zögern? Zumal der Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss…

Werbung

Handynummer hinter der Windschutzscheibe… Abschleppen verboten?

Leider nein. Der Mitarbeiter des Ordnungs­amtes muss eine hinterlegte Telefon­nummer nicht anrufen. Das Abschleppen kann höchstens rechts­widrig sein, wenn der Fahrer einen konkreten Hinweis darauf gibt, wo er sich gerade aufhält und dass er bereit ist, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Aber Vorsicht: Gerichte gestehen dem Ordnungsamt einen weiten Spielraum zu, ab wann das Auffinden des Fahrers unverhältnismäßig lange dauern würde.

Fußgänger hält Parklücke frei… Ist das Nötigung?

Zumindest eine Ordnungs­widrigkeit, für die in der Regel ein Bußgeld verhängt wird. Eine Nötigung ist es erst, wenn Gewalt oder Gegenstände eingesetzt werden. Denn grund­sätzlich gilt: Wer als Erster mit dem Fahrzeug an der Parklücke ist, der darf dort auch parken.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  9 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2619

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2619
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!