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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 26.01.2016

Individualbei­trag

Anwalt: Immer mehr Richter halten den von der Targobank eingeführten einmaligen laufzeit­unabhängigen Individualbei­trag für unzulässig

Trotz klarer Recht­sprechung weigert sich die Targobank den Individualbei­trag an ihre Kunden zurückzuzahlen

Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über die Verfahren gegen die Targobank berichtet. Trotz mittlerweile klarer Recht­sprechung des Land­gerichts Düsseldorf, welches das zuständige Berufungs­gericht für Klagen gegen die Targobank ist, weigert sich die Targobank bis heute ihren Kunden den erhobenen sogenannten laufzeit­unabhängigen Individualbei­trag zurück­zuerstatten. Offenbar halten aber immer mehr Richter das Entgelt für unzulässig.

Targobank versucht Rechtsprechung zu umgehen und nennt die Darlehensverträge jetzt Individualkredit

Mit der Einführung des einmaligen laufzeit­unabhängigen Individual­beitrages hatte die Targobank, nachdem ab den Jahren 2011/2012 immer mehr Gerichte die vormals erhobene Bearbeitungs­gebühr in Darlehens­verträgen für unzulässig erachtet haben, diese Recht­sprechung zu umgehen versucht, indem sie den „wie für mich gemacht“-Kredit entwarf, welchen sie Individual­kredit nennt. Dort schrieb sie in die Verträge, dass der laufzeit­unabhängige Individualbei­trag für die angeblich besonderen Leistungen des Kredits anfällt.

Letztlich entsprach dieser Individualbei­trag jedoch nach unserer Auffassung den vom Bundesg­erichtshof als unzulässig erklärten Bearbeitungs­gebühren in Kredit­verträgen.

Tendenz der Rechtsprechung hat sich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt

Nachdem sich die Gerichte anfänglich in der Beurteilung noch uneins waren, hat sich die Tendenz der Recht­sprechung im letzten Jahr klar zu Gunsten der Verbraucher entwickelt, was in Entscheidungen des Land­gerichts Düsseldorf, zu Gunsten der geschädigten Verbraucher, gipfelte.

Viele Verbraucher­rechtler waren davon ausgegangen, dass nun die Targobank Rechts­streitigkeiten aus dem Weg gehen und den Kunden das Geld zurück­erstatten würde.

Targobank lehnt Rückzahlung des Individualbeitrags weiterhin ab

Doch weit gefehlt: Die Targobank lehnt weiterhin die Rück­zahlungen ab und behauptet tatsächlich in ihren Ablehnungs­schreiben:

„Hier vorliegende Gerichts­urteile bestätigen ausdrücklich und wiederholt die Zulässigkeit des Individual­beitrags. Einzelne anderslautende Entscheidungen ändern nichts an der nach unserer Auffassung gegebenen rechtlichen Zulässigkeit des Individual­beitrags.“

Somit klagen wir weiterhin gegen die Targobank. Und das erfolgreich!

So erreichte uns dieser Tage ein weiterer Hinweis­beschluss des Amts­gerichts Düsseldorf, dass dieses sich der Auffassung des Land­gerichts Düsseldorf anschließt, den Individualbei­trag als unzulässig ansieht und der Klage stattgeben wird.

Targobank-Kunden sollten ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen

Daher sollten sich Targobank-Kunden, welche von der Targobank eine Ablehnung der Rück­forderung des Individual­beitrages erhalten haben, keinesfalls von den Schreiben der Targobank und den behaupteten wiederholten Bestätigungen der Zulässigkeit abschrecken lassen, sondern uns mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.

Den Musterbrief zur Geltend­machung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Wenn die Targobank nicht in der geforderten Frist zahlt, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne!

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