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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 27.04.2016

Insolvenz

Anwalt: Insolvenz der German Pellets GmbH wird immer mehr zum Wirtschafts­krimi

Staats­anwaltschaft Rostock ermittelt wegen Unter­schlagung, Insolvenz­verschleppung und wegen des Verdachts der Steuer­hinter­ziehung

Die Insolvenz der German Pellets GmbH weitet sich immer weiter aus. Die Staats­anwaltschaft Rostock ermittelt bereits gegen Unter­nehmens­verantwortliche wegen des Verdachts auf Unter­schlagung, Insolvenz­verschleppung und Bankrott­straftaten. Nun kommen auch noch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuer­hinter­ziehung gegen den Wirtschafts­prüfer des Unternehmens hinzu, berichtet u.a. die Ostsee-Zeitung.

German Pellets GmbH soll Umsatz- und Kapitalertragssteuern nicht abgeführt haben

Offenbar wurden über mit der German Pellets GmbH verbundene Gesellschaften in Dänemark und Italien Millionen­beträge erwirtschaftet und die fälligen Umsatz- und Kapital­ertrag­steuern nicht abgeführt. Dies wurde von der Staats­anwaltschaft allerdings bislang nicht bestätigt.

Anleger befürchten Totalverlust

Während die German Pellets GmbH immer mehr zum Fall für die Staats­anwaltschaft wird, fürchten die Anleger nach wie vor um ihr Geld. Rund 260 Millionen Euro Anleger­gelder stehen im Feuer. Und die schlechten Nachrichten für die Anleger reißen nicht ab. Die vorläufige Insolvenz­verwalterin hat offenbar nur weitestgehend leere Kassen vorgefunden, Tochter­firmen der Gesellschaft, u.a. auch die German Pellets Genuss­rechte GmbH, haben inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet. Auch aus den USA kommen Hiobs­botschaften. So berichtet „Die Zeit“, dass Insolvenz und Gläubiger­schutz für die Tochter­firma German Pellets Louisiana und für die konzernnahe Louisiana Pellets im Februar angemeldet wurden. Auch in diese Firmen soll Geld der Anleger geflossen sein. Ob sie davon auch nur einen Euro wiedersehen werden, ist mehr als ungewiss. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass immerhin die Pellets-Produktion in Wismar wieder angelaufen ist.

Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Kreutzer, München

Für die Anleger der Anleihen und Genuss­rechte nimmt der Total­verlust ihres investierten Geldes immer schärfere Konturen an. Daher sollten sie umgehend handeln und ihre Schadens­ersatz­ansprüche besonders gegen die handelnden Personen prüfen lassen. In Betracht kommen u.a. Ansprüche wegen Prospekt­fehlern. Sollten sich die Betrugs­vorwürfe oder die Insolvenz­verschleppung bestätigen, können auch deliktische Ansprüche in Betracht kommen. Um sich Ansprüche auf ggf. vorhandene Vermögens­werte zu sichern, sollten die Anleger aber umgehend handeln. Darüber hinaus können auch Ansprüche aus einer fehler­haften Anlage­beratung entstanden sein.

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