wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 04.05.2016

Insolvenz

Anwalt zu HCI MS City of Guangzhou: AG Lüneburg eröffnet vorläufiges Insolvenz­verfahren

Anleger müssen mit Total­verlust ihres investierten Geldes rechnen

Die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierig­keiten des 2007 aufgelegten Schiffs­fonds HCI MS City of Guangzhou endeten nun in der Insolvenz. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenz­verfahren über die Schiffs­gesellschaft Ende Februar eröffnet (Az. 56 IN 16/16).

Wieder ein Schiffsfonds in der wirtschaftlichen Krise

Wie so viele andere Schiffs­fonds geriet auch der HCI MS City of Guangzhou nach der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Turbulenzen. Nachdem in den Boomjahren Über­kapazitäten aufgebaut wurden, sanken in Zeiten der Krise die Charterraten und die Anleger bekamen dies häufig mit ausbleibenden Ausschüttungen, Rück­forderungen der Aus­zahlungen oder Insolvenzen der Fonds­gesellschaften zu spüren. So wurde auch für den Schiffs­fonds HCI MS City of Guangzhou bereits 2011 Sanierungs­kapital benötigt und zwei Jahre später sollten die Anleger erneut frisches Kapital „nachschießen“. Unterm Strich blieben alle Bemühungen, die Insolvenz zu verhindern, erfolglos. Anleger müssen nun den Total­verlust ihres investierten Geldes befürchten.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München

Das Geld muss für die Anleger noch nicht verloren sein. Gerade bei Schiffs­fonds lassen sich häufig Ansprüche auf Schadens­ersatz realisieren. Der Schlüssel dazu ist häufig eine fehlerhafte Anlage­beratung. Denn Schiffs­fonds wurden in den Beratungs­gesprächen vielfach als sichere Kapital­anlagen, die auch zur Alters­vorsorge geeignet sind, dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative und riskante Geldanlagen. Denn die Anleger erwerben in der Regel unter­nehmerische Beteiligungen und tragen damit auch unternehmerisches Risiko, das für sie im Total­verlust der Einlage enden kann. In den Beratungs­gesprächen hätten sie über die Risiken, insbesondere über das Total­verlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungs­gesprächen häufig verschwiegen.

Anleger sollten Ansprüche auf Schadens­ersatz prüfen lassen

Die vermittelnde Bank hätte zudem nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern auch ihre Rück­vergütungen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs sind für die Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisions­interesse der Bank, so dass es bei Kenntnis der Kick-Backs möglicher­weise nicht zu einer Beteiligung gekommen wäre. Wurden die Rück­vergütungen verschwiegen, kann auch das zu Schadens­ersatz­ansprüchen führen.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2444

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2444
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!