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Haftungsrecht und Versicherungsrecht | 21.06.2016

Rechts­schutz­versicherung

Anwalt zum Thema Rechts­schutz­versicherung: Unwirksamkeit von verpflichtenden Mediations-Klauseln

Mediation sollte auf Freiwilligkeit basieren und nicht auf Zwangsmeditation

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Florian Wörtz (Oberlandesgericht Frankfurt/ Main, Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 110/14)

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 09.04.2015 (Akten­zeichen: 6 U 110/14) entschieden, dass die von einer Rechts­schutz­versicherung in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungs­nehmers darstellt.

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Übernahme anwaltlicher Beratungskosten nur bei vorheriger Mediation

Die beklagte Versicherung bot eine Rechts­schutz­versicherung an, bei welcher in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen die Übernahme anwaltlicher Beratungskosten von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig war. Im Gegenzug bekam der Versicherungs­nehmer günstigere Konditionen als beim Abschluss eines Vertrages ohne diese Beschränkung.

Gericht sah unangemessene Benachteiligung für Versicherungsnehmer

Das Gericht sah darin eine Art “Zwangsmediation“, welche den Versicherungs­nehmer unangemessen beachteiligen würde. Ein Mediationsversuch ist nach Ansicht des OLG Frankfurt ohne vorherige oder begleitende rechtliche Beratung für den Versicherungs­nehmer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden, die für den durchschnittlich informierten und ver­ständigen Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar sind.

Fazit: Keine Kostendrückung durch Zwangsmediation

Ein nach meiner Ansicht gutes und nachvollziehbares Urteil. Rechts­schutz­versicherungen sollte nicht durch Zwangsmediationen Möglichkeiten eingeräumt werden ihre Kosten zu drücken. Unbeschadet bleiben sicherlich sinnvolle Hinweise auf die Möglichkeiten und Vorteile eines Mediationsverfahrens oder Anreize, welche weitaus niedrigschwelliger als die vorliegende Prämienstaffelung sind. Mediation sollte auf Freiwilligkeit basieren und nicht auf reine ökonomische Aspekte bei der Auswahl des Versicherungs­vertrags.

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Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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