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Betreuungsrecht, Seniorenrecht, Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht | 04.04.2016

Pflege­versicherung

Anwalt zum Thema: Wer bekommt Leistungen aus der Pflege­versicherung und wie werden sie beantragt?

Pflege­versicherung soll das Risiko der Pflege­bedürftigkeit abdecken

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Florian Wörtz

Seit 1995 gibt es in Deutschland die Pflege­versicherung als gesetzliche Pflicht­versicherung, die das Risiko der Pflege­bedürftigkeit abdecken soll. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozial­versicherung und ist in SGB XI (elftes Sozial­gesetz­buch) gesetzlich geregelt.

Antrag auf Pflegebedürftigkeit muss bei der Pflegeversicherung eingereicht werden

Auf entsprechenden Antrag bei der Pflege­versicherung ist die Pflege­versicherung verpflichtet innerhalb von fünf Wochen über den Antrag schriftlich zu entscheiden. Vorher wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) eingeholt. Dieser prüft die Pflege­bedürftigkeit des Betroffenen. Pflege­bedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wieder­kehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Eine Einstufung in unter­schiedliche Pflege­stufen erfolgt je nach dem Umfang des Hilfe­bedarfs des Pflege­bedürftigen.

Verändert sich der Gesundheitszustand des Betroffenen kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden

Häufig herrscht bei Betroffenen oder deren Angehörigen ein gewisses Maß an Unkenntnis oder Unsicherheit in Bezug auf die Antrag­stellung, auf das Verfahren und auf Widerspruchs­möglichkeiten gegen einen Bescheid der Pflegekasse. Aufgrund der Veränderlichkeit des gesundheitlichen Zustands kann auch jederzeit ein neuer Antrag oder ein Antrag auf Höher­stufung gestellt werden.

Rechtsanwalt Wörtz beantwortet gern Fragen zur Pflegeversicherung

Als Vorsorge­anwalt und Betreuer habe ich häufig mit Frage­stellungen rund um die Pflegestufe zu tun. Ich stehe Ihnen bei Rückfragen rund um Leistungen aus der Pflege­versicherung gerne als Ansprech­partner zur Verfügung.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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