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Kapitalanlagenrecht | 21.07.2016

Insolvenz

Anwalt zur Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH – 9000 Anleger bangen um 350 Millionen Euro

Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenz­verfahren eröffnet

Die Pleite der Magellan Maritime Services GmbH erschüttert den Grauen Kapital­markt. Betroffen sind rund 9.000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro in die See-Container der Magellan Maritime Services investiert haben.

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Container wurden verkauft und zurückgemietet

Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen zirka 160.000 Container an die Anleger verkauft und von diesen wieder zurück­gemietet. Anschließend erfolgt die Weiter­vermietung der Container an internationale Reedereien. Doch genau hier hat es offenbar zuletzt gehapert. Die Nachfrage hat in den vergangenen Monaten nach­gelassen und die kalkulierten Mieten lassen sich längst nicht mehr erzielen. Hinzu kamen offenbar auch noch Zahlungs­schwierigkeiten mit asiatischen Reedereien, so dass auch die fälligen Aus­zahlungen an die Anleger nicht mehr geleistet werden konnten. Es folgte schließlich der Insolvenz­antrag der Magellan Maritime Services GmbH. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenz­verfahren am 1. Juni eröffnet (Az.: 67c IN 237/16).

Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen

Obwohl die Anleger von der Insolvenz nicht direkt betroffen sind, müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Denn sie sind nach wie vor die Besitzer der Container, die irgendwo auf den Weltmeeren unterwegs sind. Nur Miet­zahlungen erhalten sie keine mehr und eine eigene Vermarktung ist praktisch nicht möglich. Insofern sitzen die Anleger jetzt auf den für sie mehr oder weniger nutzlosen See-Containern. Mit anderen Worten: Das investierte Geld könnte verloren sein. Sollte das Haupt­insolvenz­verfahren eröffnet werden, bleibt für die Anleger die Situation weiter schwierig. Denn im Grunde beschränken sich ihre Forderungen gegenüber der Magellan Maritime Services GmbH auf die nicht ausgezahlten Quartals­mieten.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Der Geschäfts­betrieb wird zunächst im vorläufigen Insolvenz­verfahren fortgeführt und an Sanierungs­lösungen gearbeitet. Die Anleger sollten aber auch selbst initiativ werden und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um nicht auf dem zu erwartenden Schaden sitzen zu bleiben.

Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler

Denn in den Anlage­beratungs­gesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihres Direktin­vestments aufgeklärt werden müssen. Denn neu sind die Probleme auf dem Container­markt nicht. Seit Jahren befindet sich die Container­schiff­fahrt in einer schweren Krise und etliche Schiffs­fonds mussten bereits Insolvenz anmelden. Dass unter diesen Bedingungen auch die Vermietung von See-Container schwierig wird, war abzusehen.

Überprüfung des Kaufvertrags auf Widerrufsmöglichkeit

Dann wären die Anleger zumindest die Container wieder los und würden im Insolvenz­verfahren zu Gläubigern der Magellan Maritime Services GmbH.

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