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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 27.05.2020

Abgas­skandal

Auch der Porsche Panamera vom Abgas­skandal betroffen

Betroffenen Porsche-Panamera-Kunden können Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Modelle des Porsche Cayenne oder Porsche Macan sind im Abgas­skandal bekanntlich von Rückrufen betroffen. Der Porsche Panamera flog dabei immer etwas unter dem Radar. Dabei hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für Modelle des Panamera den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalt­einrichtung angeordnet und im vergangenen Jahr die Freigabe für ein Update erteilt.

Betroffen von dem Rückruf ist der Porsche Panamera 4,0 Liter Diesel mit 310 kW und der Abgasnorm Euro 6 der Baujahre 2017 bis 2019. Hier hatte das KBA bereits im September 2018 die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung fest­gestellt. Inzwischen ruft Porsche die betroffenen Modelle des Panamera unter dem Code AKBO in die Werk­stätten zurück.

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Unzulässige Abschalteinrichtung nicht direkt als Grund für den Rückruf benannt

In dem Rückruf-Schreiben von Porsche an die Panamera-Besitzer wird eine unzulässige Abschalt­einrichtung nicht wörtlich erwähnt. Als Grund für den Rückruf wird genannt, dass Absaug­schläuche ersetzt sowie DME- und PDK-Steuer­gerät neu programmiert werden müssen. Weiter führt Porsche aus, dass die Maßnahmen notwendig seien, um das Emissions­verhalten bei hohen Lauf­leistungen zu stabilisieren. Daher müsse bei der Motor­steuerung des Panamera 4,0 mit V8-Dieselmotor ein Software-Update vorgenommen werden. Der Rückruf erfolge auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts.

Lauf Porsche habe das Update keine Auswirkungen auf den Kraftstoff­verbrauch und die CO2-Emissionen oder die maximale Motor­leistung. Die Emissionsgrenz­werte nach der Abgasnorm Euro 6 würden eingehalten.

Unzulässige Abschalteinrichtung begründet Anspruch auf Schadensersatz

„Nachdem das KBA die unzulässige Abschalt­einrichtung bereits im Herbst 2018 fest­gestellt hatte, hat Porsche offen­sichtlich lange gebraucht, um ein genehmigungs­fähiges Update zu entwickeln. Ob und welche lang­fristigen Auswirkungen das Update auf den Motor hat ist ungewiss. Klar ist jedoch, dass die Käufer eines betroffenen Porsche Panamera Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

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BGH: Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Mangel dar

Der BGH hat bereits deutlich gemacht, dass eine unzulässige Abschalt­einrichtung einen Mangel darstellt und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Ebenso machte die EuGH-General­anwältin Eleanor Sharpston in ihrem Gutachten Ende April klar, dass sie Abschalt­einrichtungen bei der Abgas­reinigung grund­sätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in ganz engen Grenzen zulässig seien.

Gute Chancen auf Schadensersatz auch beim Panamera

„Zudem haben Gerichte auch schon beim Porsche Cayenne oder Macan Schadens­ersatz­ansprüche bestätigt. Dementsprechend gut stehen die Chancen auf Schadens­ersatz auch beim Panamera“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

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