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Wettbewerbsrecht | 19.10.2018

Nach­vertragliches Wettbewerbs­verbot

Aufhebung des Wettbewerbs­verbots bedroht Markt­führer

Zwei­jähriges Wettbewerbs­verbot wurde zunächst aufgehoben und dann auf ein Jahr mit finanzieller Entschädigung festgesetzt

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Nachdem die Geschäfts­führer zur Konkurrenz überliefen, droht ein deutscher Mittel­ständler seinen Rang als Markt­führer zu verlieren - und das trotz Wettbewerbs­verbot.

Familienunternehmen wird von Investoren übernommen

Das betroffene Unternehmen wurde in den 70er Jahren als Familien­unternehmen gegründet und nach und nach an Investoren verkauft, bis die Gründungs­familie 2014 schließlich ihre letzten Anteile an eine Schweizer Investoren­gruppe abgab. Die Geschäfte liefen weiterhin gut, in der Belegschaft wuchs jedoch Unzufriedenheit. Auch die beiden Geschäfts­führer fühlten sich unter der neuen Führung nicht mehr wohl und beschlossen zu gehen.

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Direkte Konkurrenz von den ehemaligen Gründern

Während­dessen hatten die ehemaligen Gründungs­familien bereits ein neues Unternehmen gegründet, wobei man zunächst in einem anderen Geschäfts­feld tätig war. Nachdem aber mehr und mehr ehemalige Mitarbeiter überliefen, entschied man sich dem Ex-Unternehmen nun doch direkte Konkurrenz zu machen. Hier wollten nun auch die beiden ehemaligen Geschäfts­führer mitmischen.

In ihren Verträgen war ein Zwei­jähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart das bei ihrem Austritt zunächst aufgehoben wurde. Als ihr ehemaliger Arbeitgeber jedoch spitzbekam, dass sie bei der Konkurrenz anheuern wollten, entbrannte ein Rechts­streit.

Die beiden Manager wurden massiv von Privat­ermittlern verfolgt und schließlich verklagt. Man einigte sich auf eine Abstinenz­zeit von nur einem Jahr, wofür sie finanziell entschädigt werden mussten.

Der Thron wackelt

Nach Ablauf dieses Jahres stiegen die beiden direkt bei ihrem neuen Arbeitgeber ein. Und dort läuft es seither richtig gut. Der Umsatz steigerte sich innerhalb weniger Jahre von sechs auf 28 Millionen, aus acht Mitarbeitern wurden mehr als 200. Das Ziel: Markt­führer werden.

Noch ist diese Position von ihrem Ex-Unternehmen besetzt. Dort dürfte man sich ziemlich ärgern, dass man das Wettbewerbs­verbot damals aufgehoben hat. Ein Zwei­jähriges Berufs­verbot hätte die Geschäfts­führer vielleicht nicht im Unternehmen gehalten, sie hätten aber ein Jahr länger pausieren müssen.

Was am Ende teurer ist, die neue starke Konkurrenz oder die Entschädigung die für ein weiteres Jahr Wettbewerbs­verbot fällig gewesen wäre, ist fraglich.

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