wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht | 22.08.2019

Stellen­abbau

Aufhebungs­verträge und betriebsbedingte Kündigungen: Stellen­abbau bei PayPal am Standort Berlin

Wie sich betroffene Arbeit­nehmer am besten verhalten sollten

Am Standort der Konzern­tochter Paypal Europe SE in Berlin-Wilmersdorf sollen der Gewerk­schaft Ver.di zufolge demnächst hunderte Arbeits­plätze wegfallen. Von derzeit 355 Stellen sollen 309 gestrichen werden. Medien­berichten zufolge bestätigte PayPal bislang lediglich, den Standort „neu strukturieren“ zu wollen. Das Unternehmen gab an, dass der Um­strukturierungs­plan der Gewerk­schaft vor Kurzem vorgestellt wurde. Zu den Auswirkungen auf die einzelnen Mitarbeiter gab es bisher noch keine Aussagen vom Zahlungs­dienst­leister.

Werbung

Die Gewerk­schaft wird nun mit dem Unternehmen über den geplanten Stellen­abbau in Wilmersdorf verhandeln. Es ist denkbar, dass betroffenen Arbeit­nehmern vom Unternehmen Aufhebungs­verträge angeboten werden. Wer einen solchen nicht akzeptiert, muss mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.

Der Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungs­vertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeit­nehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung des bestehenden Arbeits­verhältnisses zu regeln. Er kann jedoch viele versteckte Fallstricke beinhalten, sodass dieser auf jeden Fall von einem versierten Rechtsanwalt überprüft werden sollte. Letzten Endes geht es in erster Linie ums Geld, also die Höhe der Abfindung.

Die betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis deshalb beendet, weil er den Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen nicht länger beschäftigen kann. Erhält ein Arbeit­nehmer eine betriebsbedingte Kündigung, gilt es, schnell zu sein. Ab Zugang der Kündigung hat er genau drei Wochen Zeit, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Kündigungs­schutz­klage durch ein Arbeits­gericht überprüfen zu lassen oder sich ggf. noch außer­gerichtlich mit dem Arbeitgeber zu einigen.

Betroffene sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn Ihnen ein Aufhebungs­vertrag angeboten wird, prüfen wir diesen gerne und verhandeln für Sie nach – auch in Bezug auf die Höhe der möglichen Abfindung. Wir vertreten Sie außerdem in arbeits­gerichtlichen Verfahren und reichen für Sie im Falle einer Kündigung die Kündigungs­schutz­klage ein. In beiden Fällen ist das Ziel, für Sie als Arbeit­nehmer eine faire, individuelle Lösung auszuhandeln. Bei einer kostenlosen Erst­beratung besprechen wir Ihren Fall eingehend und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6744

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6744
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!