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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 19.01.2017

Nachrang­darlehen

Autark Group AG: Finanztest setzt drei Autark-Firmen auf Warnliste

Anleger sollen vorsichts­halber die Ein­zahlungen stoppen

In einem aktuellen Bericht im Internet warnt FINANZTEST vor den Angeboten der Autark-Unternehmens­gruppe. Es spreche viel dafür, dass Anleger vorsichts­halber die Ein­zahlungen stoppen sollten. Betroffene Anleger können sich hier über Hintergründe und Handlungs­optionen informieren, insbesondere, ob sie weiter zahlen müssen.

Die Kanzlei Göddecke Rechts­anwälte hat bereits vor rund 2 Monaten über die Aktivitäten der Autark-Unternehmens­gruppe berichtet. Es ging um ein Umtausch­angebot für Anleger von Nachrang­darlehen in Aktien der Autark Invest AG, Liechten­stein. Jetzt berichtet auch FINANZTEST über den Fall.

Drei Staatsanwaltschaften ermitteln

Konkret sind derzeit die Staats­anwaltschaften Hof, Siegen und Dortmund mit dem Fall beschäftigt. Es soll dabei nicht direkt um die Autark-Unternehmens­gruppe gehen, sondern um den Verbleib eines zweistelligen Millionen­betrages, der von Unternehmen der Autark-Gruppe anderen Firmen anvertraut haben soll. Dabei soll es sich um die Firmen Sensus Vermögen GmbH und Derivest GmbH handeln. Gegen die Verantwortlichen der dortigen Firmen würden entsprechende Ermittlungen geführt. Nach Aussage eines zuständigen Behörden­mitarbeiters der Staats­anwaltschaft in Hof soll es um den Verdacht des Betruges gehen. Nach FINANZTEST vorliegenden Unterlagen soll auch wegen des Verdachtes der Untreue ermittelt werden.

Autark Digital GmbH hat Insolvenzantrag gestellt

Die Autark Digital GmbH, Hamburg, hat am 19.12.2016 bereits Insolvenz­antrag gestellt. Diese Firma sollte in den Ausbau des Breitband-Netzes investieren bzw. dort tätig werden. Ob und in welchem Umfang dahin Anleger­gelder transferiert wurden und damit von der Insolvenz direkt betroffen sind, ist unklar.

Eigentlicher Firmenchef soll bereits Haftstrafe abgesessen haben

Eigentlicher Firmenchef der Autark-Unternehmens­gruppe soll Herr Stefan Kühn sein. Dieser soll – damals noch als Stefan Koschate – eine mehr als drei­jährige Haftstrafe in der Justiz­vollzugs­anstalt Bielefeld-Senne verbüßt haben. Des Weiteren soll er auch bereits in der Schweiz wegen des unsauberen Umgangs mit Anleger­geldern in Untersuchungs­haft gesessen haben. Eine Schadens­ersatz­forderung von über 1 Mio. € aus einem Urteil des fürstlichen Land­gerichtes in Liechten­stein soll nicht bezahlt worden sein.

Anleger sollen auf Auszahlungen im März vertröstet worden sein und Einzahlungen stoppen

Wir hatten bereits über Bedenken zu dem Umtausch­angebot in Aktien der Autark Invest AG, Liechten­stein berichtet. Nun soll es ein neues Umtausch­angebot geben. Anleger, die dieses nicht annehmen, könnten ihre Nachrang­darlehen „zurückg­eben“ und würden dann ihr Geld zurücke­rhalten. Anleger, die ihre Beteiligung frist­gerecht zum 31.12.2016 gekündigt haben, sollen auf eine Auszahlung Ende März vertröstet worden sein.

Laut FINANZTEST spricht viel dafür die monatlichen Ein­zahlungen zumindest zeitweise einzustellen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die bereits im Jahre 2016 geäußerten Bedenken an der Autark-Unternehmens­gruppe werden nun von anderer Seite bestätigt. Wir hatten bereits 2016 Bedenken an der wirtschaftlichen Trag­fähigkeit der Investitionen geäußert. Ob die Investition in das Marien­theater in Duisburg, welches von der Ehefrau des Herrn Kühn, Frau Sabine Kühn, geführt wird oder die möglichen Investitionen bei der Sensus Vermögen GmbH bzw. Derivest GmbH tatsächlich für die Anleger positiv ausgehen muss abgewartet werden.

Es gab und gibt nach unserer Auffassung aber mehrere Warnsignale für Anleger, die dafür sprechen, sich genauer mit den Geschäften der Autark-Gruppe in der Vergangenheit und auch derzeit zu beschäftigen. Besonders brisant sind diese Informationen auch deswegen, da über die Autark Invest GmbH und die Autark Capital Care GmbH nach wie vor Gelder eingesammelt werden. Wofür diese Gelder tatsächlich verwendet werden, muss in jedem Falle hinterfragt werden.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Einstellung der Zahlungen, zu denen der Anleger nach dem von ihm abgeschlossenen Vertrag verpflichtet ist, ist immer mit Risiken verbunden. Genau genommen, hält sich der Anleger dann nicht an seine vertragliche Verpflichtung.

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte steht zur Prüfung ihrer Verträge zur Verfügung

Es kann jedoch Situationen geben, wo eine solche Zahlungs­einstellung berechtigt ist bzw. die daraus resultierenden Risiken kleiner sind, als das Risiko, die gezahlten Beträge niemals wieder zu sehen. Das muss in jedem Falle und für jeden Anleger anhand des jeweiligen Vertrages geprüft werden. Für Anleger, die wissen wollen, wie sie sich in der jetzigen Situation mit ihrer konkreten Beteiligung an der Autark-Gruppe verhalten sollen, steht die Kanzlei Göddecke Rechts­anwälte zur Verfügung.

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