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Bankrecht und Kapitalmarktrecht | 26.09.2017

Darlehen

Banken müssen bei Fremd­währungs-/Schweizer-Franken-Darlehen über Wechsel­kurs­risiko aufklären

Forderung der Bank auf Rück­zahlung eines Darlehens in Fremd­währung kann missbräuchlich sein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Banken, die Darlehen in einer Fremd­währung vergeben, über das damit einhergehende Wechel­kurs­risiko aufklären müssen.

Nur so könnten Kunden eine umsichtige und besonnene Entscheidung treffen, so die Richter in Luxemburg.

Danach kann die Forderung der Bank auf Rück­zahlung des Darlehens in der Fremd­währung missbräuchlich sein, wenn der Hinweis auf das Wechsel­kurs­risiko - wie häufig - nicht erteilt wurde.

Im entschiedenen Fall war die Klägerin eine Darlehens­nehmerin aus Rumänien, welchen ihren Kredit - wie auch viele deutsche Darlehens­nehmer - in Schweizer Franken aufgenommen hatte.

Rückzahlung des Darlehens in Fremdwährung hätte Verdoppelung der geschuldeten Restvaluta entsprochen

Zwischen Darlehens­aufnahme- und Rück­zahlung verlor die rumänische Währung („Leu“) gegenüber dem Schweizer Franken rund die Hälfte an Wert. Die Bank bestand dennoch auf Rück­zahlung des Darlehens in Schweizer Franken, was de facto zu einer Verdoppelung der geschuldeten Restvaluta des Darlehens entsprochen hatte!

Gute Chancen für deutsche Darlehensnehmer

Diese Entscheidung ebnet auch deutschen Darlehens­nehmern hervorragende Chancen, Fremd­währungs­darlehen nicht in der ausländischen Währung, sondern basierend auf dem Euro, zurück­zahlen zu können.

MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann) vertritt bundesweit Darlehens­nehmer gegenüber Banken.

http://www.mph-legal.de/lp/darlehen-widerrufen/

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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