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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 22.03.2016

Darlehens­vertrag

Bau­finanzierungen / Verbraucher­darlehen – Vertrags­rück­abwicklung ohne Vor­fälligkeits­entschädigung möglich!

Die Inhalte der neuen Wohn­immobilien­kredit­richtlinie im Überblick

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohn­immobilien­kredit­richtlinie tritt am 23. März 2016 in Kraft. MPH Legal Services fasst den wesentlichen Inhalt des neuen Gesetzes zusammen.

1. Ende des Widerrufsjokers:

Immobilien­eigentümer haben nur noch bis zum 21. Juni Zeit, Alt­verträge über den „Widerrufs­joker“ in neue, zins­günstigere Verträge umzuschulden.

Insbesondere in den Jahren zwischen 2002 und 2010 hatten Banken fehlerhaft über das Widerrufs­recht informiert. Kunden solcher Banken kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung aus den Verträgen. Zügiges Handeln ist anzuraten!

2. Bonitätsprüfung:

Kredit­institute müssen zukünftig noch genauer prüfen, ob der Darlehens­nehmer zahlungs­fähig ist („Bonitäts­prüfung“). Verletzt die Bank ihre dahin­gehenden Pflichten, kann der Darlehens­nehmer den Vertrag ohne Vor­fälligkeits­entschädigung kündigen. Verbundene Geschäfte respektive Kopplungs­geschäfte sind zukünftig verboten. So ist es der Bank nicht erlaubt, die Kredit­vergabe von dem Abschluss eines Versicherungs­vertrages – z.B. durch Abschluss einer tilgungs­ersetzenden (Kapital-)Lebens­versicherung oder eines Bauspar­vertrages – abhängig zu machen. Auch die Unart von Struktur­vertrieben, aus reinem Provisions­interesse solche Kopplungs­geschäfte an ahnungslose Verbraucher zu vermitteln, dürfte damit erheblich erschwert werden.

3. Dispozinsen:

Banken müssen zukünftig Kunden bei einer lang andauernden Inanspruch­nahme hoch­verzinster Dispo­kredite zukünftig über alternative Formen der Darlehens­inanspruch­nahme aufklären. Gerade der „klassische“ Konsumenten­kredit ist deutlich günstiger. Dabei ist auf den Zins klar und deutlich hinzuweisen.

Mehr hierzu: www.mph-legal.de

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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