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Verkehrsrecht | 12.01.2016

Rotlichtverstoß

Bei Rot über die Ampel und trotzdem straffrei?

Manchmal kommt man davon

Rote Ampeln sind ein bisschen wie Mauern. Sie sollten unüberwindbare Hindernisse darstellen. Da dies aber nur bildlich gesprochen ist, kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer sich über diese „Mauer“ hinwegsetzen. Beschädigt wird zwar dadurch nicht das Auto, aber die Fahrerlaubnis, denn die ist für eine Weile weg. Meistens jedenfalls.

Der Mitzieheffekt: eine Frage der Wahrnehmung

Wir stellen uns eine viel befahrene Straße vor, die mehrere Spuren hat. An einer Stelle stehen zwei Autos nebeneinander an einer roten Ampel. Doch die eine von beiden führt auf eine andere Straße, die nach halb links abbiegt. Der Fahrer dieser Ampel bekommt Grün und fährt los. Der andere Fahrer reagiert reflexartig und in dem Glauben (oder besser: der Wahrnehmungsstörung), ebenfalls Grün zu haben. Er fährt also ebenfalls los. Dabei wird er erwischt. Normalerweise ein klassischer Fall für einen gnadenlosen Führerscheinentzug. Doch in diesem Fall hatte der Rotsünder Glück.

Schwein gehabt!

Der Fahrer war sich keiner Schuld bewusst und nahm sich einen Anwalt. Der machte dem Richter klar, dass es sich nicht um vorsätzliches Fehlverhalten handelte, sondern um ein … man könnte sagen: Missverständnis. Zudem war die Straße insgesamt unübersichtlich und der Fahrer fuhr dort nur selten. All das überzeugte den Richter, er sah von einem Fahrverbot ab. Das klappt allerdings nur in bestimmten Situationen, halten sie also besser an einer roten Ampel. Schon aus Gründen der Sicherheit.

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