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Wettbewerbsrecht | 28.06.2016

Fahrdienst

Berufung zurück­gewiesen: OLG Frankfurt bestätigt Fahrverbot für Fahrdienst Uber Pop

Uber Pop vermittelt Beförderungs­leistungen ohne Erlaubnis nach dem Personen­beförderungs­gesetz

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Michael Winter (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2016, Az. 6 U 73/15)

Das Oberlandes­gericht Frankfurt hat am 9. Juni 2016 die Berufung des Fahrdienst Uber gegen ein Urteil des Land­gerichts Frankfurt zurück­gewiesen (Az. 6 U 73/15).

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte Uber bereits im März 2015 bundesweit, Beförderungs­leistungen durch Privat­fahrer zu vermitteln, die keine Erlaubnis nach dem Personen­beförderungs­gesetz besitzen. Uber hatte hiergegen Berufung eingelegt - nun endlich kam es zur Verhandlung vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt am Main.

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Zur Erinnerung:

Uber betrieb in Deutschland eine App zur Beförderungen von Fahrgästen in privaten Fahrzeugen. Sie richtete sich an Kunden ohne eigenen Pkw und an Pkw-Eigner, die Mit­fahr­gelegenheiten anboten. Vom Fahrpreis, den die Mitfahrer zahlten, erhielt Uber 24,2 % - der Rest ging an den jeweiligen Fahrer.

Das Taxigewerbe hatte - völlig zu Recht - moniert, dass die von Uber vermittelten Fahrer (im Gegensatz zu Taxifahrern) keine Genehmigung nach dem Personen­beförderungs­gesetz besäßen und die Unter­lassung des Geschäfts­betriebs verlangt.

Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz und Wettbewerbsrecht

Das Oberlandes­gericht stellte, nachdem Uber Berufung einlegte, schon in der mündlichen Verhandlung klar, dass nicht nur gegen das Personen­beförderungs­gesetz verstoßen würde, sondern auch gegen Wettbewerbs­recht, da man Fahrer einsetze, die keine Genehmigung besäßen und für Beförderungs­leistungen ein Preis verlangt werde, der über die reinen Betriebs­kosten (Benzin, Steuer, Versicherung, Abnutzung) hinausgehe. Uber hafte für solche Wettbewerbs­verstöße als Teilnehmer am Markt des Beförderungs­gewerbes und könne deshalb von der Taxizunft auf Unter­lassung in Anspruch genommen werden.

OLG wies Berufung zurück

Das Oberlandes­gericht sah des Weiteren zu Recht keinerlei verfassungs­rechtliche oder gar unions­rechtliche Bedenken und wies deshalb am Schluss der Sitzung die Berufung von Uber konsequent zurück.

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Fazit:

Ich persönlich hielt das Auftreten dieses Unternehmens schon immer nicht nur für rechts­widrig, sondern für schlichtweg frech und gleich­zeitig dümmlich.

Zu glauben, man könne mit Geld in einen Markt hineindrängen, der gesetzlichen Regelungen unterliegt und sich um diese „einen Dreck scheren“ mag der Geistes­haltung der Uber-Führungs­riege entsprechen- nicht nur in Europa, sondern weltweit zeigt man diesen arroganten Gestalten nun die Grenzen auf!

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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