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Bankrecht, Insolvenzrecht und Kapitalanlagenrecht | 20.03.2019

Ökologische Geld­anlage

Biogas­anbieter UDI: Sind die Anleger­gelder der UDI Biogas 2011 und der UDI Sprint Festzins gefährdet?

Nach Insolvenz der Projekt­gesellschaft UDI Biogas droht der Verlust der Anleger­gelder

Nach dem vielfachen Scheitern von Anlagen im Bereich der Immobilien und Schiffs­fonds bot sich mit den „grünen Technologien“ eine Möglichkeit, zukunfts­weisend zu investieren. Aber auch hier sind die Anleger vor den Gefahren des Marktes und dem Verlust ihres Geldes nicht gefeit. So drohen die Kapital­anlagen UDI Biogas 2011 und UDI Sprint Festzins zu einem Desaster für die Anleger zu werden.

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Insolvenzverfahren der Projektgesellschaft UDI im Mai 2018 eröffnet

So wurde über das Vermögen der Projekt­gesellschaft UDI Biogas Otzburg-Nieder-Klingen am 18.06.2018 wegen Zahlungs­unfähigkeit das Insolvenz­verfahren eröffnet. Allerdings haben sowohl der Fonds UDI Biogas 2011 wie auch der UDI Sprint Festzins in diese Projekt­gesellschaft investiert. Dieses könnte nunmehr zu dem Verlust der Anleger­gelder führen.

„Fest­zins“-Angebote sind riskante Nach­rangdarlehen

Bei den von den Anlegern gezeichneten Beteiligungen handelt es sich um Nachrang­darlehen. Nachrang­darlehen jedoch beinhalten ein hohes Verlust­risiko des ein­gebrachten Kapitals. Dieses entsteht dadurch, dass in dem Fall des Eintrittes einer Insolvenz der Fonds­gesellschaft diese Nachrang­darlehen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück­treten. Kommt es also zu einer Insolvenz der Fonds­gesellschaft, haben die Anleger des UDI Biogas 2011 und des UDI Sprint Festzins gegenüber den übrigen Gläubigern das Nachsehen und müssen ihr Geld verloren geben.

Retten Sie Ihre Einlagen vor dem drohenden Verlust

Dennoch besteht für die betroffenen Anleger eine Möglichkeit, die Einlage doch noch vor dem Eintritt eines Schadens zurück zu holen. Wurde der betroffene Anleger vor der Zeichnung der Anlage in den Beratungs­gesprächen über die nachteilige Eigenschaft seines Nachrang­darlehens und der sich in der Insolvenz ergebenden Nach­rangig­keit nicht aufgeklärt, so liegt eine Beratungspflicht­verletzung vor und der Anleger kann Schadens­ersatz in Höhe der gezahlten Zeichnungs­summe sowie der an­gefallenen Zinsen geltend machen. Damit wäre Ihr Geld vor einem Verlust bewahrt.

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Gerne nehmen wir eine Einschätzung bzgl. Ihrer Handlungsoptionen vor

Sind Sie Anleger des Fonds UDI Biogas 2011 oder des UDI Sprint Festzins, so sollten Sie vor dem Eintritt des Verlustes Ihres Geldes einen auf dem Gebiet des Kapitalanlage­rechtes erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen und sich ausführlich hinsichtlich möglicher Schadens­ersatz­ansprüche beraten lassen. Machen Sie Ihre Ansprüche auf Rück­zahlung der Einlage geltend. Wir stehen als Fach­anwalts­kanzlei für Sie unter der Telefon­nummer 0421-5975 33 0 bereit. Unter der E-Mail info@rechtsanwaltkaufmann.de können Sie uns ebenfalls erreichen.

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