wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 27.06.2016

Schadens­ersatz

Commerzbank verurteilt: Landgericht Duisburg spricht Anleger des IVG EuroSelect 14 Schadens­ersatz zu

Anleger bekommt 13.000 Euro Schadens­ersatz

In einem weiteren Fall hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte für einen geschädigten Anleger des gescheiterten Immobilien­fonds IVG EuroSelect 14, erfolgreich Schadens­ersatz­ansprüche durchgesetzt. Im zugrunde liegenden Fall wurde die Commerzbank AG mit Urteil vom 31.05.2016 durch das Landgericht Duisburg zur Zahlung von über EUR 13.000,00 Schadens­ersatz zzgl. Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die entstanden außergerichtlichen Rechtsanwalts­kosten des Anlegers tragen.

Werbung

Keine ordnungsgemäße Anlagenberatung

Die 6. Zivilkammer des Land­gerichts Duisburg sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflichten zur ordnungs­gemäßen Beratung in doppelter Hinsicht verletzt hatte. Das Landgericht war nach dem Ergebnis der Beweis­aufnahme davon überzeugt, dass der Anleger weder anleger- noch anlagegerecht durch die Commerzbank AG beraten wurde.

Fehlerhafte Anlageempfehlung

Hierzu Rechtsanwalt Frederick Gisevius von der auf das Bank- und Kapital­markt­recht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte: „Einmal mehr ist das Gericht unserem Vortrag erfolgt, wonach die Anleger des IVG EuroSelect 14 von der Commerzbank nicht zutreffend über die Risiken dieses Immobilien­fonds aufgeklärt wurden. Beachtens­wert ist an der hiesigen Entscheidung, dass das Landgericht Duisburg auch zu dem Ergebnis gelangt ist, dass bereits die Anlage­empfehlung an sich fehlerhaft war, da unser Mandant eine sichere Anlage zur Alters­vorsorge tätigen wollte. Das Landgericht Duisburg ist unserem Vortrag daher vollumfänglich gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Geschädigte Kapitalanleger sollten ihre Rechte durchsetzen und sich anwaltlich beraten lassen

Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass geschädigte Kapital­anleger nicht schutzlos gestellt sind und nicht zögern sollten ihre bestehenden Rechte durch­zusetzen. „Anleger, die über die tatsächlichen Risiken ihrer Kapital­anlage nicht aufgeklärt wurden, sollten daher mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erst­beratung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchs­gegner ein Vorgehen möglich ist“, empfiehlt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet geschädigten Anlegern hier eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2658

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2658
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!