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Keine ordnungsgemäße Anlagenberatung
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Beratung in doppelter Hinsicht verletzt hatte. Das Landgericht war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Anleger weder anleger- noch anlagegerecht durch die Commerzbank AG beraten wurde.
Fehlerhafte Anlageempfehlung
Hierzu Rechtsanwalt Frederick Gisevius von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Einmal mehr ist das Gericht unserem Vortrag erfolgt, wonach die Anleger des IVG EuroSelect 14 von der Commerzbank nicht zutreffend über die Risiken dieses Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Beachtenswert ist an der hiesigen Entscheidung, dass das Landgericht Duisburg auch zu dem Ergebnis gelangt ist, dass bereits die Anlageempfehlung an sich fehlerhaft war, da unser Mandant eine sichere Anlage zur Altersvorsorge tätigen wollte. Das Landgericht Duisburg ist unserem Vortrag daher vollumfänglich gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Geschädigte Kapitalanleger sollten ihre Rechte durchsetzen und sich anwaltlich beraten lassen
Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass geschädigte Kapitalanleger nicht schutzlos gestellt sind und nicht zögern sollten ihre bestehenden Rechte durchzusetzen. „Anleger, die über die tatsächlichen Risiken ihrer Kapitalanlage nicht aufgeklärt wurden, sollten daher mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist“, empfiehlt Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet geschädigten Anlegern hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
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