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Sexualstrafrecht | 23.08.2016

Falsch­belastung bei Sexual­delikten

Das Gina-Lisa Urteil ist richtig und gut! ... und eine schallende Ohrfeige für die beiden Bundes­minister Schwesig und Maas

Urteil lässt hoffen und setzt das richtige Zeichen in Richtung der gut 30 % Falsch­beschuldigerinnen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens

Bis zuletzt war auch für Experten nicht absehbar, wie das Verfahren rund um das „It-Girl“ Gina-Lisa Lohfink ausgehen würde.

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Und das nicht etwa deshalb, weil sich Frau Lohfink mit Burkhard Benecken einen echten „Promi-Anwalt“ und selbsterklärten Spezialisten für schlicht jedes Rechts­gebiet ins Boot geholt hatte, der sie aufgrund seiner profunden Kenntnisse hätte „raushauen“ können. Erst recht nicht, weil etwa die Beweislage zu dürftig gewesen wäre; das war sie entgegen zahlreicher unsubstantiierter Behauptungen in den Medien von Anfang an nicht.

Zur Erinnerung:

Nach dem Sachverständigen­gutachten war eine Manipulation durch KO-Tropfen ausgeschlossen. Das vermeintliche Opfer Lohfink war in der umfassend auf Video festgehaltenen Nacht wach, ansprechbar und vollständig orientiert. Sie selbst hatte zunächst von einvernehmlichem Sex gesprochen, dann von einer Ver­gewaltigung, dann von KO-Tropfen.

Zusammengefasst:

Wer sich ernsthaft mit dem Fall befasste, dem war schnell klar, dass die Schauspielerin Lohfink die Ver­gewaltigung ganz einfach erfunden hatte. Ob sie das getan hat, um nach der Verbreitung der Sexvideos ihren Ruf zu schützen, so wie es die Staats­anwaltschaft vermutete? In ihrem letzten Wort betonte die Angeklagte jedenfalls, sie sei nicht hier, um berühmt zu werden – nun ja, zu spät.

Respekt für Berliner Justiz

Nein, man kann der Berliner Justiz nur den größten Respekt zollen, dass sie sich nicht von den größtenteils völlig unkritischen Medien oder den gleichfalls völlig desinformierten Gina-Lisa-Fans ins Handwerk gepfuscht haben zu lassen. Denn einer dieser Fans war der eigene oberste Dienst­vorgesetzte – der Bundes­justiz­minister.

Vor nicht allzu langer Zeit hatten sich völlig unerwartet Bundes­minister wie Manuela Schwesig und zuletzt sogar Heiko Maas öffentlich zu dem laufenden Verfahren geäußert. Der Prozess­ausgang war deshalb völlig offen, denn wie heißt es so schön in einem alten, aber keineswegs veralteten Sprichwort: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Wie oft haben wir es schon erlebt, dass sich die Justiz nur allzu liebedienerisch eben jenen politischen Wünschen beugt, welche gerade „en vogue“ sind - denken Sie nur an Gustl Mollath oder den Fall des „Neuburger Notarztes“. In beiden Fällen hatte die Politik recht unverblümt einen Freispruch quasi eingefordert, welcher dann auch prompt geliefert wurde. Dass beide Fälle in Bayern spielten, wo Staats­anwaltschaft und Gericht auch noch mit dem gleichen Personal durchwechseln, ist wohl kein reiner Zufall. Wie oft hörte ich schon von Richtern und Staats­anwälten die sich gesetzes- aber nicht weisungstreu verhalten hatten, nun einen „EDEKA-Stempel“ (Ende der Karriere) in der Personal­akte stehen zu haben. Wie weit es inzwischen mit unseren rechts­staatlichen Prinzipien gekommen ist, dass man Richtern und Staats­anwälten huldigen muss, die sich an Recht und Gesetz halten und sich dabei nicht von medien­geilen Polit­aktionisten wie Familien- und Justiz­ministern beeinflussen lassen?!

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Bundesjustizminister versucht auf Verfahren einzuwirken

Was ist das für ein Bundes­justiz­minister, der sich ohne Akten­kenntnis und allem Anschein nach ohne großen Sach­verstand in ein laufendes Verfahren öffentlich einmischt? Immerhin wurde im Wind­schatten dieses „skandalösen Falls“ mal eben mit großem Rückenwind eine sinnlose und handwerklich schlechte Verschärfung des Sexual­strafrechts durchgewinkt. Der eigentliche Skandal an dem Fall „Gina-Lisa“ ist indes ein anderer. Denn wer die derzeitige Praxis der Justiz rund um die Frage von Falsch­aussagen bei Sexual­delikten auch nur ansatzweise kennt – und von einem Bundes­justiz­minister dürfte eine solche Kenntnis im eigenen Wirkungs­kreis durchaus erwartet werden – weiß, dass die Täter hier quasi nie eine Straf­verfolgung zu befürchten haben – Im Gegensatz zu kleinen Schwarz­fahrern und Kiffern, wo die Justiz mit aller Härte des Gesetzes zuschlägt.

„Nur“ 7 % aller Vergewaltigungs­anzeigen werden laut polizeilicher Kriminal­statistik in der Justiz als erwiesene (!) Falsch­beschuldigungen gewertet und somit straf­rechtlich verfolgt. Dies obwohl zahlreiche ideologisch gänzlich unverdächtige und seriöse Studien indizieren, dass die wirkliche Zahl deutlich höher liegen dürfte: Wie etwa die des rechts­medizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opfer­ambulanz betreibt und die Falsch­belastungs­quote in 27 Prozent der Fälle nachweisen konnte, in denen sich die angeblich Vergewaltigten ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Selbst Polizei­behörden gehen davon aus, dass die Falsch­belastungs­quote bei Sexual­delikten deutlich höher liegt, so etwa eine Sachbearbeiter­befragung des LKA Bayern, wonach die erfahrenen Ermittler den Falsch­belastungs­anteil auf 33,4 % schätzen.

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Laufendes Verfahren sollte nicht zum Politisieren genutzt werden

Im Umkehr­schluss kann man also davon ausgehen, dass wenn die Justiz gegen eine Frau wegen falscher Verdächtigung ermittelt, auch tatsächlich stichhaltige Beweise zur Verfügung stehen. Die Justiz will nämlich trotz der eklatanten Fallzahlen rund um Falsch­beschuldigungen um jeden Preis vermeiden, dass wahre Opfer von Sexualtaten von einer allzu harten Gangart gegen mögliche Zweifel am Wahrheits­gehalt davon abgehalten werden, eine Straf­anzeige gegen ihren Peiniger zu erstatten. Dass dem so ist, belegt eine Studie des LKA Bayern aus der hervorgeht, dass Anzeigen wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung - mit wenigen Ausnahmen - nur dann von der Polizei an die Staats­anwaltschaft überhaupt abgegeben werden, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage bei Abschluss der Ermittlungen klar gegen die Aussagen des „Opfers“ spricht. Selbst in diesen Fällen wurden noch rund ein Viertel der Straf­verfahren ohne Folgen für die mut­maßliche Täterin eingestellt.

Mit anderen Worten: selbst ohne Kenntnis des Falls war von Anfang an davon auszugehen, dass die Staats­anwaltschaft Berlin wohl sehr gute Gründe hatte, um Frau Lohfink anzuklagen. Das hätte einem Justizminister selbst ohne Akten­kenntnis klar sein müssen, ebenso wie ihm hätte klar sein müssen, dass man sich als Dienstherr nicht in ein laufendes Straf­verfahren einmischt um fleißig zu politisieren.

Dass letztlich die Staats­anwaltschaft recht behielt und das Gericht Gina Lisa antragsgemäß verurteilte, lässt immerhin hoffen und setzt das richtige Zeichen: in Richtung eines deplatzierten Justiz­ministers, in Richtung desinformierter Feministinnen, die ohne Akten und Sach­verstand pauschal gegen die „Vergewaltiger-Spezies“ Mann konspirieren, aber insbesondere in Richtung der gut 30 % Falsch­beschuldigerinnen wie es Gina-Lisa eine ist. Denn wer einen anderen unschuldig eines schweren, kaum nachweisbaren Verbrechens bezichtigt, um einen wie auch immer gearteten Vorteil zu erhaschen, sei es nur Rache oder eben eine Wider­belebung der eigenen TV-Präsenz, der verdient es, dafür bestraft zu werden.

Man muss sich dabei eines vor Augen halten:

Ohne die umfang­reichen (Entlastungs-) Beweis­videos wären die beiden Männer vermutlich zu lang­jährigen Haftstrafen verurteilt worden. Daher in jedweder Hinsicht Vielen Dank Gina Lisa.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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