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Internetrecht und Vertragsrecht | 19.06.2015

Branchenbuchabzocke

Deutsches Gewerbeverzeichnis: Hradt S.A. schickt Rechnung für Eintrag unter deutsches-branchenregister.com

Firma aus Panama mit Deutschem Branchenregister will in Ungarn klagen - Alles klar?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Hradt S.A. aus Panama City will in Deutschland Kasse machen. Für einen angeblich beauftragten „Euro Grundeintrag“ im Internetverzeichnis www.deutsches-branchenregister.com sollen 289 Euro netto für das erste Vertragsjahr bezahlt werden. Dabei bleibt es aber nicht. Der Vertrag läuft 3 Jahre!

Wie man selbst heißt, weiß man wohl auch noch nicht so ganz sicher. Einmal nennt man sich „Deutsches Gewerbeverzeichnis - Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe“ ein anders Mal nennt man sich „Deutsches Branchenregister - Ihr Branchenregister für Handel und Gewerbe.“

Hradt S.A. droht mit Gerichtsverfahren

Wer sich später weigert für den angeblich bei der Hradt S.A. beauftragten „Euro Grundeintrag“ im völlig unbekannten Internetverzeichnis www.deutsches-branchenregister.com zu zahlen, kann schnell eine „Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung“ erhalten. Um Druck auf den zahlungsunwilligen Kunden auszuüben, droht die Firma aus Panama, die ein Deutsches Branchenregister veröffentlicht, mit einem Gerichtsverfahren in Ungarn, sollte nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt werden. Wie seriös klingt das denn? Jedenfalls sehr international.

Achtung: 3 Jahre Laufzeit

Wer jetzt denkt: „Pech gehabt, ich bin halt in eine Vertragsfalle gestolpert“ und jetzt die Rechnung über 289 Euro netto zahlt, sollte aufpassen. Bei den 289 Euro handelt es sich um die Kosten für das erste Vertragsjahr. Der Vertrag läuft aber nach dem Kleingedruckten mindestens 3 Jahre. Nächstes und übernächstes Jahr werden also weitere Rechnungen über jeweils 289 Euro folgen (sollte die Firma dann noch existieren).

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden. Es bestehen nämlich gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen.

Lesen Sie auf unserer Kanzleiwebseite auch den Hauptbeitrag zur Hradt S.A..

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