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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 25.09.2018

Dieselskandal

Ein Geheimtipp im Dieselskandal: „Der Widerruf von PKW-Leasingverträgen“

Auch PKW-Leasingvertrag kann wegen fehlender Vertragsinformationen widerrufen werden

„Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. „Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält.“

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„Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den Vertragsinformationen gemacht worden“, ergänzt Anwalt Hahn. „Nach unseren Erfahrungen sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein Widerruf erfolgversprechend ist“, verrät Rechtsanwalt Peter Hahn.

Fehler in Vertragsinformationen

„Als fehlende Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in einer bestimmten Form - auf einem dauerhaften Datenträger erklären muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen“.

Anwaltliche Prüfung erforderlich

„Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Hahn. Bei Autokrediten und PKW-Leasingverträgen ist laut Peter Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten.

Widerruf ermöglicht Rückgabe des Fahrzeugs auch ohne Abzug eines Wertersatzes

Hahn Rechtsanwälte vertritt beim Autokredit</-Widerruf bereits etwa 1.000 Betroffene und verklagt diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut dem Rechtsanwalt Hahn liegen bereits positive Urteile von acht bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines PKW-Leasingvertrages können Verbraucher ihr Fahrzeug vorzeitig zurückgeben und die Leasingraten meist sogar ohne Abzug eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer zurückerhalten. Grundsätzlich gilt dies laut Rechtsanwalt Hahn auch für Leasingverträge, die bereits beendet sind.

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Nutzen Sie Ihre Chance

Hahn Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem PKW-Leasingvertrag einen kostenfreien Erstcheck an.

Weitere Informationen finden Sie unter

https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen

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