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Verkehrsrecht | 26.02.2016

Verkehrs­unfall

Einschaltung eines Rechts­anwalts bei Verkehrs­unfällen grund­sätzlich sinnvoll

Kosten des Anwalts muss Versicherung des Unfall­verursachers tragen

Winterzeit ist Unfallzeit. Nässe und Dunkelheit sorgen für schlechte Sicht­verhältnisse, die nicht selten zu einem Verkehrs­unfall führen. Jeder hofft natürlich, unfallfrei durch den Verkehr zu kommen. Dennoch sollten sich Autofahrer darüber Gedanken machen, was bei einem Unfall zu tun ist.

Unfallverursacher streiten nicht selten plötzlich eigene Schuld gegenüber der Versicherung ab

Der Unfall­gegner ist nett, entschuldigt sich bei Ihnen, gibt Ihnen sein Versicherungs­kärtchen und bittet, dass ganze doch ohne Polizei zu regeln.

So schwer es fällt, raten wir als Anwälte dennoch dazu in dieser Situation die Polizei zu rufen, damit diese den Unfall aufnimmt. Denn es kommt leider immer wieder vor, dass der reumütige Unfall­verursacher gegenüber seiner Versicherung plötzlich behauptet, dass Sie am Unfall Schuld sind.

Unfallmitteilung der Polizei dient der schnellstmöglichen Schadensregulierung

Die Polizei dient hier nicht in erster Linie dazu, den Unfall­gegner zu bestrafen, sondern die Beweise fest­zuhalten und wenn möglich die Schuld fest­zustellen.

Eine klare Unfall­mitteilung der Polizei, die den Unfall­verursacher feststellt, sorgt für eine schnell­stmögliche Regulierung.

Bei unklaren Schuldverhältnissen auf jeden Fall zum Anwalt

Kann die Polizei die Schuld am Unfall nicht klären, sollten Sie sich ohnehin immer mit einem Anwalt in Verbindung setzen, da davon ausgegangen werden muss, dass die Angelegenheit in einem Rechts­streit endet.

Auch bei klarem Unfallhergang lohnt die Beauftragung des Anwalts zur Schadensregulierung

Doch auch, wenn die Polizei die Unfall­verursachung klar fest­gestellt hat, sollten Sie immer einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen. Denn wenn Sie ohne Anwalt mit der Haft­pflicht­versicherung des Unfall­verursachers Kontakt aufnehmen, besteht immer die Gefahr, dass Sie nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten.

Gerade hinsichtlich Nutzungs­ersatz, Wert­minderung und Kosten­pauschale zahlen die Versicherungen in der Regel nichts, was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde. Große Probleme gibt es auch, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, weil die Versicherungen natürlich angehalten sind, so wenig Schmerzens­geld wie möglich zu zahlen.

Auch ansonsten kann es selbst bei klaren Verkehrs­unfällen immer wieder zu Streitig­keiten zwischen Ihnen und der Versicherung um Schadens­positionen kommen, welche oft bei Einschaltung eines Anwalts von Anfang an vermieden werden können.

Angst vor Kosten bei Einschaltung eines Rechtsanwalts unbegründet

Sie wollen doch lieber die Regulierung selbst mit der Versicherung vornehmen, weil Ihnen ein Anwalt zu teuer ist? Hier denken Sie falsch. Die Kosten des Rechts­anwalts muss die Versicherung des Unfall­verursachers als weitere Schadens­position tragen, so dass regelmäßig die Beauftragung eines Anwalts für Sie kostenlos ist.

Somit lässt sich festhalten: Bei Verkehrs­unfall immer zum Anwalt!

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