wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Arbeitsrecht | 21.08.2018

Betriebs­prüfung der DRV

Erst die Prüfung und dann der Bescheid: Unternehmen können Widerspruch gegen Bescheide der Rentenversicherung einlegen

Nachforderungen der DRV können sich existenz­bedrohend auswirken

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund finden regelmäßig in allen Betrieben mit Arbeit­nehmern statt. Zum Haupt­auftrag der Prüfer gehört es, Fälle von Schein­selbst­ständigkeit, nicht angemeldeten Arbeit­nehmern oder nicht korrekt und vollständig abgeführten Sozial­versicherungs­beiträgen aufzuspüren.

Längst nicht immer sind solche Fälle allerdings wirklich eindeutig. Dann sollte das Unternehmen Widerspruch einlegen, wenn nach der Betriebs­prüfung als unangenehme Überraschung ein Beitrags­bescheid mit hohen Nachforderungen ins Haus flattert.

Werbung

Die Zeit drängt - für Widerspruch bleibt nur ein Monat

Wenn der Prüfer ein nicht gemeldetes, sozial­versicherungs­pflichtiges Arbeits­verhältnis fest­gestellt haben will, wird mit dem Beitrags­bescheid die Nachzahlung von Arbeit­nehmer- und Arbeitgeber­beiträgen zur Sozial­versicherung fällig. Diese hat der Arbeitgeber allein zu entrichten; solche Forderungen können existenz­bedrohend sein.

Allerdings drängt die Zeit: Nach dem Zugang des Bescheids bleibt nur ein Monat, um den Widerspruch einzulegen. Mit Ablauf diese Frist wird der Bescheid der Renten­versicherung rechts­kräftig. Deshalb sollte man umgehend nach Zugang des Beitrags­bescheids einen Rechtsanwalt kontaktieren, der Erfahrung im Sozial­versicherungs­recht hat.

Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen

Der Widerspruch gegen den Beitrags­bescheid der Deutschen Renten­versicherung hat keine aufschiebende Wirkung. Er bewahrt den Arbeitgeber also nicht davor, die festgesetzte Summe bezahlen zu müssen. Das ist ein entscheidender Punkt, denn oft wird sehr viel Geld fällig.

Die aufschiebende Wirkung muss in einem gesonderten Verfahren beantragt werden, zunächst einmal bei der Deutschen Renten­versicherung. Dieser Antrag hat selten Erfolg, denn dann müsste die DRV die Rechtmäßigkeit ihres eigenen Verwaltungs­aktes in Frage stellen. Wird der Antrag abgelehnt, können die Kranken­kassen (als Einzugs­stelle für die Sozial­versicherungs­beiträge) die offene Forderung beim Betrieb pfänden.

Werbung

Pfändung verhindern - Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen

Dann hilft gegen den Bescheid der Renten­versicherung nur noch ein Antrag auf Gewährung einst­weiligen Rechts­schutzes beim zuständigen Sozial­gericht.

Das muss stichhaltig begründet werden – etwa damit, dass ernsthafte Zahlungs­schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz drohen, und/oder weil ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen. Die juristischen Anforderungen an den Antrag sind hoch, er gehört in die Hände eines Rechts­anwalts, der sich im Sozial­versicherungs­recht genau auskennt.

Klage gegen den Widerspruchsbescheid

Lehnt die DRV den Widerspruch mit einem Wider­spruchs­bescheid ab, steht der Weg vors Sozial­gericht an. Dann wird vor Gericht geklärt, ob der Betreffende wie von der DRV dargestellt, abhängig beschäftigt wurde oder ob die konkreten Umstände nicht doch für eine Tätigkeit als Selbst­ständiger oder Frei­berufler sprechen.

Solche Fälle sind selten auf Anhieb eindeutig klar. Fast immer gibt es sowohl Anhalts­punkte für wie auch gegen eine echte Selbst­ständigkeit. Es kommt stets auf die Gewichtung an. Selbst scheinbare Neben­sächlichkeiten können eine Rolle spielen, wie die Frage, ob der Betreffende eigene Visiten­karten als Selbst­ständiger drucken ließ. Auch deshalb braucht man in solchen Fällen einen Rechtsanwalt, der umfangreiche Erfahrung mit solchen Verfahren hat und weiß, welche Gesichts­punkte den Ausschlag geben können.

Werbung

Angebliche Scheinselbstständige und die Gefahr für den Arbeitgeber

Ein erfahrener Rechtsanwalt wird das Unternehmen auch darauf aufmerksam machen, dass der angebliche Schein­selbst­ständige selbst zur Gefahr werden kann. Dann nämlich, wenn dieser die Gunst der Stunde nutzt, um parallel Klage beim Arbeits­gericht zu erheben und Urlaubs­ansprüche oder andere Ansprüche eines Arbeit­nehmers einzufordern.

Kämpfen Sie für Ihr Recht mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und viel Erfahrung

Wenn ein Beitrags­bescheid der Deutschen Renten­versicherung Ihr Unternehmen mit hohen Beitrags­forderungen konfrontiert, bleibt für Fehler kein Raum.

Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der genau weiß, was zu tun ist und welche Argumente zum Ziel führen. Rechtsanwalt Dr. Peter Meides ist Fachanwalt für Arbeits­recht. Er vertritt seit vielen Jahren Unternehmen gegen unberechtigte Beitrags­forderungen der Deutschen Renten­versicherung Bund. Von ihm bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Ein Fachbeitrag von

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5706

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5706
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!