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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 17.08.2017

Verbraucher­darlehens­verträge

Ewiges Widerrufs­recht: Viele Verbraucher­darlehens­verträge der Bremer Landesbank noch heute widerrufbar

Widerrufsfrist begann wegen fehlerhafter Widerrufs­belehrungen nie zu laufen

Für Kredit­nehmer der Bremer Landesbank die nach dem 10. Juni 2010 ein Darlehen abgeschlossen haben, besteht in vielen Fällen ein „ewiges Widerrufs­recht“, d. h. die betroffenen Verträge können jederzeit widerrufen werden.

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HAHN Rechts­anwälte liegen Verträge aus den Jahren 2010 und 2011 vor, in denen die Bremer Landesbank ein veraltetes und fehler­haftes Belehrungs­muster für Widerrufs­belehrungen verwendet hat. Wegen der Belehrungs­mängel hat die in den Verträgen genannte Frist für den Widerruf nie zu laufen begonnen. Betroffene Verbraucher können diese Verträge deshalb noch heute rückabwickeln und damit vor allem bei Immobilien­finanzierungen sehr viel Geld sparen.

Totgesagte leben länger

Der Bundestag hatte auf Druck der Bankenlobby das teilweise Aus für den Widerrufs­joker bei Immobilien­krediten beschlossen. Der Widerruf von zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobilien­krediten war nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Der Widerrufs­joker für Verträge ab dem 11. Juni 2010 gilt aber fort, sofern die Banken die Verbraucher weiterhin fehlerhaft über ihr Widerrufs­recht belehrten - so wie dies die Bremer Landesbank bis ins Jahr 2011 hinein getan hat. In den Belehrungen wird zwar die Wider­rufs­frist genannt, allerdings versehen mit einer Fußnote mit dem Fußnoten­text „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Art der Belehrung undeutlich und damit gesetzeswidrig ist, da sie den falschen Eindruck erwecke, es sei Aufgabe des Verbrauchers, die in seinem Fall geltende Frist selbst fest­zustellen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15).

Verträge ab dem 11. Juni 2010 können teilweise auch heute noch widerrufen werden

Kredit­nehmer mit Verträgen ab dem 11. Juni 2010 haben deshalb sehr oft noch die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung aus einem alten Kredit auszusteigen und in ein zins­günstigeres Darlehen umzuschulden. Der finanzielle Vorteil für den wider­rufenden Kredit­nehmer ist regelmäßig auch deshalb groß, weil die Bank infolge der Rück­abwicklung Zins­vorteile an den Kredit­nehmer herausgeben muss, die sie erwirtschaftet hat. Sogar bereits gezahlte Vorfälligkeits­entschädigungen können über das Widerrufs­recht noch nachträglich von der Bank heraus­verlangt werden. „

Anleger sollten ihre Kreditverträge anwaltlich überprüfen lassen

Alle Bankkunden die Ihren Kredit­vertrag ab dem 11. Juni 2010 mit der Bremer Landesbank abgeschlossen haben, sollten fachanwaltlich überprüfen lassen, ob ein Widerrufs­recht fortbesteht“ rät Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht Lars Murken-Flato.

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