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Internetrecht und Vertragsrecht | 15.04.2015

Branchenbuchabzocke

FHG Inkasso GmbH treibt Forderung der Euro Media Verlag GmbH für Eintrag unter branchenbuch-regional.net ein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die FHG Inkasso GmbH verlangt die Zahlung von über 1.000 Euro. Der Hintergrund der Forderung ist ein angeblich beauftragter Grundeintrag im Internetverzeichnis branchenbuch-regional.net.

Wer sich wiederholt weigert die Rechnung der Euro Media Verlag GmbH wegen eines angeblich beauftragten Grundeintrags im Internetverzeichnis branchenbuch-regional.net zu begleichen, kann in der Folgezeit Schreiben der FHG Inkasso GmbH bekommen. Das Inkassobüro aus Duchroth wurde von der Euro Media Verlag GmbH mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Neben dem offenen Rechnungsbetrag fordert die FHG Inkasso GmbH unter anderem Inkassogebühren von 104,00 Euro. Insgesamt verlangt das Inkassobüro Zahlung von über 1.000,00 Euro.

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Anwaltliche Hilfe

Wer Schreiben der FHG Inkasso GmbH wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Eintrags auf branchenbuch-regional.net der Euro Media Verlag GmbH erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Euro Media Verlag GmbH und zur FHG Inkasso GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

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