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Strafprozessrecht und Strafrecht | 05.10.2022

Ermittlungsbehörde nutzt digitale Daten

Facebook-Chats führen zur Verurteilung von abtreibendem Teenager und Mutter in den USA

Mitteilung über Einnahme von Abtreibungs­tabletten via Facebook-Chat

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Alexa Frey

Nach einem Bericht von NBC-News konnte mittels Facebook-Chats eine strafbare Abtreibung ermittelt und angeklagt werden.

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Im Bundesstaat Nebraska ist eine Abtreibung ab der 20 Schwangerschafts­woche verboten. Dies war in Nebraska bereits vor der Änderung des Supreme Court (Rechtsprechung zu Roe v. Wade) strafbar.

Mitteilung über Einnahme von Abtreibungstabletten via Facebook-Chat

Die 17-jährige Tochter war im 23 Monat schwanger, als ihre Mutter ihr Abtreibungs­tabletten beschaffte und übergeben hatte. Via Facebook-Chat hatte die Mutter der Tochter mitgeteilt, sie solle die beiden Tabletten in einem Abstand von 24 Stunden nehmen. Die Mutter hatte ihrer Tochter dann wohl auch dabei geholfen den Fötus zu vergraben.

Freundin machte Anzeige bei der Polizei

Die Polizei hatte einen „Tipp“ von einer Freundin der Tochter bekommen, die angab, sie habe sie im April die erste Pille nehmen sehen. Die Polizei leitete daraufhin ein Ermittlungs­verfahren gegen Tochter und Mutter ein und beschlagnahmte 6 Handys und 7 Laptops.

Darüber hinaus erwirkte die Polizei gegenüber Facebook mittels Haftbefehl die Herausgabe der Kommunikation zwischen Mutter und Tochter über den Facebook-Messenger. Facebook übergab die Chat­protokolle, ging aber aufgrund des Inhaltes des Haftbefehls davon aus, dass es sich um einen Fall eines tot­geborenen Babys handelte. Die Tatsache, dass die Ermittlungen in Zusammenhang mit einer Abtreibung geführt wurden ging aus dem Haftbefehl nicht hervor, so eine Sprecherin des Konzerns Meta.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Der Haftbefehl war erforderlich, da die Nachrichten über den Facebook-Messenger Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und somit nur auf dem jeweiligen Endgerät der Nutzer – sofern diese dort gespeichert und abrufbar sind – „mitgelesen“ werden können. Somit konnte die Polizei nur über die aufgrund des Haftbefehls zur Verfügung gestellten Daten auf den Inhalt der Nachrichten zwischen Tochter und Mutter zugreifen.

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Anklage durch Staatsanwaltschaft

Die Staats­anwaltschaft klagte beide Frauen wegen Kapital­verbrechen und Vergehen in Zusammenhang mit der Durchführung einer Abtreibung, des Verbergens einer Leiche und der Angabe falscher Informationen, an. Mutter und Tochter gaben an unschuldig zu sein. Ein Urteil steht noch aus.

Auswirkungen der Supreme-Court-Rechtsprechung

Zwar war die Abtreibung ab der 20. SSW in Nebraska bereits vor der Rechtsprechung des Supreme Court strafbar, derartige Ermittlungen seien aber eine direkte Folge der Änderung der bisherigen Rechtsprechung „Roe v. Wade“, so der Artikel von NBC News.

Der Fall zeigt, dass die Mahnungen von IT- und Datenschutz­experten, dass die Ermittlungs­behörden in den USA vermehrt auf digitale Daten – wie Zyklus-Apps, Chats etc. – zugreifen werden um Straftaten in Verbindung mit Ab­treibungen ermitteln zu können, wohl mehr als berechtigt waren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die polizeiliche Ermittlungs­praxis – in den USA und auch hierzulande – weiter­entwickelt.

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