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Schadensersatzrecht | 24.03.2023

Wohn­mobil-Abgas­skandal

Fiat wieder zu Schaden­ersatz für Wohnmobil verurteilt worden

Fahrzeug­käufer hat Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Fiat muss im Abgas­skandal Wohnmobile Schaden­ersatz leisten. Das hat das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 21. Dezember 2022 entschieden (Az.: 09 O 498/22).

Das LG Leipzig kam zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalt­einrichtung verwendet hat und deshalb Schaden­ersatz leisten muss.

Motor mit Timer-Funktion

Die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall hatte das Wohnmobil Capron Typ T69/ T449/ T 738 im Jahr 2016 als Gebraucht­fahrzeug gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Multijet-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schaden­ersatz­ansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung geltend. In dem Motor sei eine Timer-Funktion verbaut, die dafür sorge, dass die Abgas­reinigung nach ca. 22 Minuten reduziert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Wenn die Abgas­reinigung nach rund 22 Minuten reduziert werde, habe dies einen Anstieg der Emissionen zur Folge.

Fiat konnte den Vorwurf nicht entkräften

Fiat konnte den Vorwurf, dass die Timer­funktion eine unzulässige Abschalt­einrichtung darstellt, nicht entkräften. Denn selbst wenn die Funktion nicht zwischen Prüfstand und realen Fahrbetrieb unterscheide, erfolge die Reduzierung der Abgas­reinigung doch „ersichtlich in unmittelbaren Anschluss an den Prüfstand, welcher 20 Minuten dauert“, stellte das LG Leipzig klar. Damit stehe die Abschalt­einrichtung einer Prüfstands­erkennung gleich. Hingegen sei nicht ersichtlich, dass die Abschalt­einrichtung aus Motorschutz­gründen erforderlich sei. Vielmehr sei naheliegend, dass der Zeitpunkt zu dem die Abgas­reinigung reduziert wird, entscheidend an die Dauer des Prüfstands anknüpft, so das Gericht weiter.

Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Fiat habe die Klägerin daher vor­sätzliche sittenwidrig geschädigt und sei gemäß § 826 BGB zum Schaden­ersatz verpflichtet, entschied das LG Leipzig. Der Schaden sei der Klägerin schon mit Abschluss des Kauf­vertrags entstanden. Daher könne der Kaufvertrag rück­abgewickelt werden. Somit kann die Klägerin gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung verlangen.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Sie gerne zu ihren Ansprüchen im Abgasskandal

„Das Urteilt zeigt, dass vom Abgas­skandal betroffene Wohnmobil-Besitzer gute Chancen haben, Schaden­ersatz durch­zusetzen. Die Schaden­ersatz­ansprüche bestehen auch dann, wenn noch kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/dieselskandal-wohnmobile/

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