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Kapitalanlagenrecht | 31.08.2016

Bonitäts­anleihen

Finanz­aufsicht: Bonitäts­anleihen für private Anleger zu riskant

Anleger können ihren gesamten Einsatz verlieren

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, freut sich über die historisch niedrigen Zinsen. Wer aber umgekehrt nach einer Geldanlage sucht, die noch ein bisschen Rendite bringt, verzweifelt fast. In diesem Zusammenhang rücken Bonitäts­anleihen in den Fokus. „Die bringen zwar Zinsen, sind aber auch riskant. Anleger können dabei auch ihren gesamten Einsatz verlieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

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Finanzaufsicht BaFin will Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten

Genau deshalb will die Finanz­aufsicht BaFin nun auch den Stecker ziehen. Sie möchte aus Gründen des Anleger­schutzes die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitäts­anleihen an Privat­kunden verbieten. Es geht der Finanz­aufsicht nicht darum, Bonitäts­anleihen generell zu verbieten. Denn für institutionelle Investoren könnten sie durchaus eine interessante Anlageform sein. Für private Anleger seien sie aber zu riskant, so die BaFin. Denn Bonitäts­anleihen seien komplexe Produkte bei denen Kredit­risiken des Referenz­unter­nehmens ausschlaggebend für Verzinsung und Rück­zahlung des investierten Geldes sind. „Vereinfacht ausgedrückt: Der Anleger wettet darauf, dass das Unternehmen seinen Zahlungs­verpflichtungen nachkommen kann. Er ist aber in der Regel überhaupt nicht in der Lage, dies beurteilen zu können“, so Rechtanwalt Seifert.

Bezeichnung „Bonitätsanleihe“ ist irreführend

Ein weiteres Problem sieht die BaFin auch darin, dass der Anleger auch nicht erkennen könne, wie hoch das Kredit­risiko ist und ob dieses Risiko durch die Zinsen auch entsprechend vergütet wird. Darüber hinaus sei auch die Bezeichnung „Bonitäts­anleihe“ schon irre­führend. Denn es handele sich eben nicht um eine klassische Anleihe, bei der der Anleger ein Darlehen zur Verfügung stellt. Vielmehr rutscht er in die Rolle eines Versicherers, der das Ausfall­risiko übernimmt. Für die Anleger ergebe sich aber der Eindruck, dass die Bonitäts­anleihen Zinspapiere seien.

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Funktionsweise der Bonitätsanleihen werden in der Regel nicht adäquat erklärt

Unter­suchungen der Finanz­aufsicht hätten zudem ergeben, dass Bonitäts­anleihen auch gezielt an private Anleger vermittelt würden. Die Beratungs­qualität lasse dabei aber zu wünschen übrig. Die Funktions­weise der Bonitäts­anleihen werde den Anlegern in der Regel nicht adäquat erklärt. „Wurden Risiko oder die Funktions­weise der Bonitäts­anleihen nicht ausreichend erläutert, dürften sich die Verträge aufgrund der fehler­haften Anlage­beratung rückabwickeln lassen. Anleger, die durch ihre Investition Geld verloren haben, können dann auch Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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