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Arbeitsrecht | 11.02.2016

Gehalts­zahlung

Gehalt kommt nicht - der Arbeitgeber zahlt nicht mehr? Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!

Die Zahlung des Gehalts ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits­vertrages

Ein wesentlicher Bestandteil jedes Arbeits­vertrages ist die Zahlung des Gehalts. Bleibt diese Zahlung aus, kommt der Arbeit­nehmer, der ja schließlich seinen Verpflichtungen auch nachkommen muss, in Schwierig­keiten. Schnelles Handeln ist gefragt.

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Trotzdem sollte man nicht gleich schwere Geschütze auffahren, sondern erstmal locker bleiben …

Meist wird das Gehalt zum Anfang des Folgemonats oder in der Monatsmitte gezahlt. Kommt es zu Verzögerungen, besteht zwar Handlungs­bedarf, mit „schweren Geschützen“ sollten Sie es aber nicht gleich versuchen. Manchmal ist in der Buchhaltung etwas schief­gelaufen oder durch Umstellungen kommt es zu Verzögerungen. Daher ist es ratsam, immer erst den direkten Weg zum Arbeitgeber zu suchen und die Sache unaufgeregt zu klären.

Wenn alle Gespräche nichts bringen, wird es ernst

Wenn alle Gespräche nichts bringen, sollten Sie unverzüglich handeln. Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist, innerhalb derer er das Gehalt zahlen muss. Bleibt er weiterhin untätig, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen, denn die Weigerung, das Gehalt zu zahlen – aus welchen Gründen auch immer – ist ein schwerwiegendes Vergehen, das nicht ungeahndet bleiben darf.

So oder so: Lassen Sie sich nicht vertrösten oder gar unter Druck setzen, Sie haben ein verbrieftes Recht darauf, für Ihre Arbeit bezahlt zu werden.

Fakt ist aber auch: Wenn Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Angestellten nicht mehr nachkommt, ist „Holland in Not“. Ein Notfallplan außerhalb des Betriebes ist also empfehlens­wert.

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