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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 23.06.2016

Insolvenz

German Pellets GmbH: Gläubiger­versammlungen finden bereits Anfang Juli statt

Für Anleger wird ein Total­verlust immer wahrscheinlicher

Die Anleger der insolventen German Pellets GmbH dürften schon bald etwas mehr Klarheit haben, ob und in welcher Höhe ihre Forderungen im Insolvenz­verfahren berücksichtigt werden. Die Gläubiger­versammlungen für die Anleger der drei Unter­nehmens­anleihen und der Genuss­scheine finden früher als erwartet bereits vom 5. bis 8. Juli in Schwerin statt.

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Für Anleger kein Grund zum Optimismus

Grund zum Optimismus besteht für die Anleger allerdings nicht. Denn von dem Erlös aus dem Verkauf der drei Werke in Deutschland wird für sie voraussichtlich nichts übrig bleiben. Fast noch schwerer wiegt die Tatsache, dass beide Werke in den USA, in die rund 147 Millionen Euro der Anleger­gelder als ungesicherte Darlehen geflossen sein sollen, inzwischen wohl ebenfalls pleite sind und sich nach einem Bericht des Handels­blatts im Schutz­schirm­verfahren befinden. Mit anderen Worten: Auch von diesem Geld werden die Anleger vermutlich nichts wiedersehen. Insgesamt stehen rund 270 Millionen Euro Anleger­gelder im Feuer. Ein Total­verlust wird immer wahrscheinlicher.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Auch wenn die Hoffnung nicht groß ist, sollten die Anleger an den Gläubiger­versammlungen teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren. Ebenso sollten die Forderungen bei der Insolvenz­verwalterin angemeldet werden. Falls es für die Anleger im Insolvenz­verfahren überhaupt etwas zu holen gibt, dürfte dennoch ein großer finanzieller Schaden bleiben.

Anleger sollten zivilrechtliche Schritte prüfen lassen

Daher sollten die Anleger nicht nur auf das Insolvenz­verfahren bauen, sondern auch zivil­rechtliche Schritte prüfen lassen. Dazu zählt auch die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen. Diese können insbesondere gegen die Unternehmens- und Prospekt­verantwortlichen entstanden sein, falls schon die Emissions­prospekte fehlerhaft waren. Darüber hinaus können aber auch Forderungen gegen die Vermittler wegen einer fehler­haften Anlage­beratung geprüft werden. Zudem muss noch abgewartet werden, ob sich aus den staats­anwaltlichen Ermittlungen weitere rechtliche Ansprüche ergeben können.

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