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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 20.10.2016

Branchenbuchabzocke

Hradt S.A. verschickt Rechnungen in Sachen Deutsches Branchenregister

Geschäftsmethode der Hradt S.A. beruht aller Wahrscheinlichkeit nach auf Täuschung und Irreführung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Hradt S.A. verschickt an Gewerbetreibende Rechnungen in Höhe von 380 Euro. Angeblich sollen die angeschriebenen Firmeninhaber einen „Business Firmeneintrag“ beauftragt haben.

Etwas unklar bleibt, wo der Eintrag zu finden ist. Die Rechnung ist überschrieben mit „Deutsches Branchenregister - Ihr Branchenregister für Handel und Gewerbe“. Zugleich findet sich aber in der Rechnung der Hinweis auf eine Internetseite namens www.deutsches-branchenverzeichnis.com. Noch verwirrender wird das Ganze durch das Formular, welches die Gewerbetreibenden unterschrieben haben. Dieses ist nämlich mit „Deutsches Gewerbeverzeichnis - Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe“ überschrieben. Einen Hinweis auf eine Internetseite findet man in dem Formular ebenso wenig, wie den Namen des Betreibers des Gewerbeverzeichnisses. Dieser Umstand unterstützt unsere Ansicht, wonach die Geschäftsmethode der Hradt S.A. auf Täuschung und Irreführung beruht.

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Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A.

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Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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