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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 24.04.2017

Insolvenz

Insolvenz­verfahren der German Pellets GmbH ist eröffnet - Masse­unzulänglichkeit liegt vor

Forderungen zur Insolvenz­tabelle sollten form- und frist­gerecht bis zum 1. September angemeldet werden

Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenz­verfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenz­verwalterin mit, dass Masse­unzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genuss­rechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein.

Forderungen form- und fristgerecht anmelden

Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenz­verfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masse­unzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur Insolvenz­tabelle form- und frist­gerecht bis zum 1. September bei der Insolvenz­verwalterin angemeldet werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenz­verfahren auch berücksichtigt werden. Auch wenn die Aussichten auf eine Insolvenz­quote sehr gering sind.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Für die Anleger ist es jetzt umso wichtiger, zweigleisig zu fahren. Zunächst müssen die Forderungen unbedingt angemeldet werden, auch wenn die Aussichten gering sind, dass sie noch mit einer Insolvenz­quote rechnen können. Aber immerhin besteht die Möglichkeit, dass die Insolvenz­masse im Laufe des Insolvenz­verfahrens auch wieder steigt.

Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen

Mindestens ebenso wichtig ist es, unabhängig vom Insolvenz­verfahren Zivil­rechtliche Ansprüche auf Schadens­ersatz geltend zu machen. Diese können insbesondere aus Prospekt­haftung entstanden sein. Die Angaben in den Emissions­prospekten müssen vollumfänglich sein und ein realistisches Bild von den Rendite­erwartungen aber auch von den Risiken zeichnen. Auch in den Anlage­beratungs­gesprächen hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Da auch die Staats­anwaltschaft seit längerer Zeit im Zusammenhang mit der German Pellets-Pleite Ermittlungen aufgenommen hat, können sich auch hier noch rechtliche Möglichkeiten für die Anleger eröffnen.

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