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Versicherungsrecht | 22.10.2019

Lebens­versicherung

Klage mit Seltenheits­wert: Gothaer Lebens­versicherung erkennt Forderungen ohne jede Gegenwehr an

Gothaer Lebens­versicherung muss zusätzlich zum Rück­abwicklungs­betrag auch Gutachter- und Anwalts­kosten zurück­zahlen

Versicherungs­gesellschaft erkennt berechtigte Forderung nach Klage­erhebung bereitwillig an.

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In gleich mehreren Verfahren ließ sich die Gothaer Lebens­versicherung ohne jede Gegenwehr dazu verurteilen, ihren Kunden alle eingezahlten Beiträge sofort zurück zu zahlen. Zusätzlich erhielten die Versicherungs­kunden noch eine ganz erhebliche Entschädigung auf ihr Konto überwiesen, die von Göddecke Rechts­anwälte gefordert worden war.

Versicherer lehnt Rückabwicklung ab

Die Mandanten der Göddecke Rechts­anwälte hatten zunächst selbst den Widerspruch gegen ihre Lebens­versicherungs­verträge bei der Gothaer erklärt. Der Versicherer lehnte eine Rück­abwicklung daraufhin ab.

Gothaer Lebensversicherung erkennt Anspruch ohne Gegenwehr an

Göddecke Rechts­anwälte erhob in beiden Fällen Klage beim Landgericht Köln. Die Gothaer hatte der Klage nichts entgegen­zusetzen und erkannte den Anspruch der Mandanten offiziell an.

Auch Gutachter- und Anwaltskosten werden ersetzt

Die Versicherungs­nehmer erhalten nun nicht nur den ihnen zustehenden Rück­abwicklungs­betrag in voller Höhe, sondern auch die Gutachter- und Anwalts­kosten zurück.

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