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Schadensersatzrecht | 12.12.2018

Abgas­skandal

Klagen ohne Verkehrs­rechtsschutz­versicherung: Prozess­finanzierung für Einzel­klagen im VW Abgas­skandal (EA 189)

Prozess­finanzierer ermöglichen Klagen ohne Prozess­kosten­risiko

Die Düsseldorfer Rechts­anwalts­kanzlei Rogert und Ulbrich, eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgas­skandals, teilt mit, dass effizienter Rechts­schutz nun auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des Fahrzeug­erwerbs über keine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung verfügten.

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Neben dem neuen Instrument der Muster­feststellungs­klage, die eine Art „Sammelklage“ darstellt und in mehreren Jahren voraussichtlich den Weg für ein erfolgreiches Einzelklage­verfahren öffnen werde, gebe es nun eine hoch­interessante Möglichkeit, seine Ansprüche sofort durch­zusetzen.

Einzelklagen ohne Prozesskostenrisiko

Diese Möglichkeit eröffneten mehrere deutsche Prozess­kosten­finanzierer, die das gesamte Prozess­kosten­risiko für den Mandanten übernähmen und im Gegenzug von dem Prozess­erlös nur im Falle des Obsiegens oder Vergleichs­schlusses einen Prozentsatz von ab 20 % an Erlös­beteiligung erwarteten.

Angebot stellt keine Beteiligung im Erfolgsfall an einer Sammelklage dar

„Bisher hat es am Markt für Rechts­dienst­leistungen nach meiner Kenntnis derartige Angebote im Hinblick auf Klagen zum VW-Abgas­skandal nicht gegeben. Die neuen Angebote sind nicht mit den Angeboten zu verwechseln, sich gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall an einer Sammelklage zu beteiligen“, so Gründungs­partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.

Mit der Einzelklage schneller ans Ziel

Bislang habe sich die Einzelklage als deutlich ziel­führender erwiesen als die Beteiligung an einer wie auch immer gearteten „Sammelklage“, fügt sein Sozius Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hinzu.

Vielfahrer aufgepasst - die Zeit drängt

Für die Muster­feststellungs­klage ließen sich durchaus gute Erfolgs­aussichten feststellen. Es sei allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund der Rechts­mittel­fähigkeit der Entscheidung des Ober­landes­gerichts Braunschweig vermutlich einige Zeit ins Land ziehen werde, bevor anschließend die dann möglicher­weise einfacher zu führende Einzelklage überhaupt eingereicht werden könne, gibt er weiter zu bedenken. Es könne daher sein, dass sich insbesondere für Vielfahrer die Einzelklage dann nicht mehr in dem Umfang lohne, wie es noch zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei, da die Nutzungs­entschädigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung immer weiter ansteige, erläutert Rechtsanwalt Tobias Ulbrich weiter.

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Jetzt anmelden - Aufnahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 möglich

„Wer jetzt noch Geld für sein EA-189-Auto möchte, findet keine Ausrede mehr, nicht zu klagen“, meint Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert. „Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund des enormen Andrangs eine Annahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 in diesem Jahr über das übliche Formular möglich ist“, schließt Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.

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