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Kapitalanlagenrecht | 24.06.2016

Schadens­ersatz

Lebens­versicherung-Life TIP III: OLG Frankfurt a.M. verurteilt Credit Suisse (Deutschland) AG zu Schadens­ersatz

Credit Suisse muss 804.000 Euro Schadens­ersatz zahlen

(Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.2016, Az. 23 U 28/15)

Das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 01.06.2016 – 23 U 28/15 - die Credit Suisse (Deutschland) AG wegen fehlerhafter Anlage­beratung zur Zahlung von Schadens­ersatz in Höhe von rund 804.000 Euro verurteilt.

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Kläger wollte Versicherungsprodukt für Kredittilgung

Dem Kläger, der ein Versicherungs­produkt zur späteren Kredit­tilgung abschließen wollte, hatte auf Empfehlung der Beklagten eine fonds­gebundene Lebens­versicherung namens Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) abgeschlossen. Investiert wurde zu 100 Prozent in den Fonds TSLI Class Shares, einem Fonds, der gebrauchte US-amerikanische Risiko­policen aufkauft.

Unzureichende Aufklärung über Verlustrisiko

Das Oberlandes­gericht Frankfurt a.M. bestätigte in erfreulicher Klarheit, dass der Anleger über das mit dem Produkt verbundene Verlust­risiko nicht ordnungs­gemäß aufgeklärt wurde. Dies hatte insbesondere die Zeugen­befragung ergeben. Die Beraterin selbst hatte ausgesagt, dass sie von keinem Verlust­risiko bei der Life TIP III ausgegangen sei, was sich inhaltlich im Übrigen auch aus den Unterlagen ergibt, die von der Credit Suisse (Deutschland) AG regelmäßig anlässlich der Beratung verwendet worden sind.

Vortäuschung einer nicht existierenden Sicherheit

„Das Gericht ist damit unserer Argumentation gefolgt, dass der Prospekt und die Präsentationen der Beklagten eine nicht existente Sicherheit vortäuschen“, so Fach­anwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechts­anwälte. So werde von einem „relativ hohen Maß an Sicherheit“, von einer „außergewöhnlichen Kombination von Sicherheit und Rendite“ etc. gesprochen. Sämtliche Szenarien und Berechnungen würden allein positive Renditen enthalten.

Das Urteil ist für viele Investoren von Bedeutung, weil die Präsentationen und Prospekte von der Credit Suisse (Deutschland) AG regelmäßig verwendet worden sind. Die Beratungen erfolgten üblicherweise anhand dieser Unterlagen.

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