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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 18.05.2018

Abgas­skandal

Manipulation auch bei Audi: Modelle A6 und A7 betroffen

Insgesamt sollen 60.000 Fahrzeuge mit einem V6-Motor mit SCR-Katalysator und Harnstoff­zufuhr betroffen sein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Nach Presse­berichten sind die aktuellen Modelle Audi A 6 und Audi A7 (Abgasnorm EURO 6) ebenso in der Abgas­reinigung manipuliert.

Harnstoffzufuhr stark gedrosselt

So habe die Audi AG selbst Auffälligkeiten in der Steuerungs­software fest­gestellt. Danach führe die Software dazu, dass Harnstoff­zufuhr zur Abgas­reinigung gedrosselt werde, wenn der Harnstoff­tank nicht mehr ausreichend gefüllt sei. Insgesamt sollen 60.000 Fahrzeuge mit einem V6-Motor mit SCR-Katalysator und Harnstoff­zufuhr betroffen sein, die entweder bereits verkauft oder im Handel zum Verkauf bereit stehen.

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Fahrzeuge weisen Sachmangel nach § 434 BGB auf

Auch die nunmehr vorliegende Form der Manipulation ist nach Auffassung der ARES Rechts­anwälte als unzulässige Abschalt­einrichtung nach Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren. Denn auch wird ein Parameter (Harnstoff­tankfüllung) ermittelt, um die Funktion der Harnstoff­zufuhr als Teil der Abgas­reinigung zu verändern. Hierdurch wird die Wirksamkeit der Abgas­reinigung verringert. Damit weisen diese Fahrzeuge einen Sachmangel nach § 434 BGB auf, so dass Käufern Gewähr­leistungs­rechte zustehen können. Als mögliche Rechte kommen eine Minderung des Kaufpreises und oder sogar eine Rück­abwicklung des Kaufs in Frage. Dies hängt u. a. davon ab, ob und mit welchen Folgen die Audi AG die Manipulation zu beheben gedenkt. Sollten die Maßnahmen zur Behebung negative Folgen (z. B. erhöhter Verschleiß oder erhöhter Verbrauch) für das Fahrzeug haben, kann dies einen Rücktritt vom Kaufvertrag recht­fertigen.

Frist zur Beseitigung des Mangels setzen

Betroffene Käufer der aktuellen Modellreihe sollten ihren Auto­händler unter Setzung einer Frist zur Behebung des Mangels, hier also zur Beseitigung der Abschalt­einrichtung auffordern und hierfür ihr Fahrzeug zur Verfügung stellen. Die Länge der Frist ist umstritten. Zum Teil wird von Gerichten in Abgas­skandal­fällen eine Frist von sechs Monaten gefordert. Sollte nach Ablauf der Frist keine Nach­besserung erfolgt sein, kann der Käufer vom Fahrzeug­kauf zurück­treten.

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Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt in Frage

Daneben kommen Ansprüche gegen die Audi AG auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrages in Frage. Die Herstellung eines nicht gesetzes­konformen Fahrzeugs stellt nach nunmehr mehrfach bestätigter Rechtsprechung eine vorsätzlich sitten­widrige Schädigung dar. Dabei reicht es nach der Rechtsprechung des Land­gerichts Duisburg (Urt. v. 19.02.2018, Az. 1 O 178/17) für die Haftung des Herstellers aus, dass verantwortliche Mitarbeiter der Fahrzeug­entwicklung die Manipulation der Fahrzeuge herbeigeführt haben. Ein Vorsatz des Vorstandes ist danach nicht erforderlich.

ARES Rechtsanwälte helfen betroffenen Autokäufern

Die ARES Rechts­anwälte vertreten vom Abgas­skandal betroffene Fahrzeug­inhaber gegenüber Auto­händlern, Herstellern und Autobanken.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Abgasskandal

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