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Vertragsrecht | 21.03.2017

Medienconcept AG ist mit Bürgerinformationsfolder auf Kundenfang

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die Medienconcept AG vertreibt eine Werbebroschüre namens „Bürgerinformationsfolder“ (kurz: Bürgerinfofolder), in denen Anzeigen von Gewerbetreibenden abgedruckt sein sollen.

Die Firma Medienconcept AG gibt als Geschäftsadresse an:

Medienconcept AG

Grienbachstraße 36

6300 Zug, Schweiz

Zusendung eines Korrekturfaxes durch Medienconcept AG

Um an Kunden für ihr Werbeobjekt „Bürgerinfofolder“ heranzukommen, verschickt die Medienconcept AG nach zunächst telefonischer Kontaktaufnahme an Gewerbetreibende ein Korrekturfax. Dieses soll man ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. Wer dies jedoch tut, steckt in der Kostenfalle. Denn nach Ansicht der Medienconcept AG hat man einen Anzeigenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren abgeschlossen. Inhalt dieses Vertrages sind zwei kostenpflichtige Auflagen des Werbeobjekts innerhalb eines Jahres.

Beauftragung der TOP Inkasso GmbH

Um zahlungsunwillige „Kunden“ ihres Bürgerinfofolders unter Druck zu setzen, hat die Medienconcept AG die TOP Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragt. Lesen Sie hier mehr über die TOP Inkasso GmbH.

Was Sie tun können

Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät, Rechnungen dieser Firma genau zu prüfen - und wenn Sie keine kostenpflichtige Werbeanzeige von dieser Firma in dem „Bürgerinformationsfolder“ (kurz: Bürgerinfofolder) wünschten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu der Firma zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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