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Vertragsrecht | 14.05.2015

Kostenfalle

Meudt Media UG verzichtet auf Forderung wegen Anzeigenauftrag in Bürgerinformationsbroschüre

Vertrags- und Rechnungsstornierung aus Kulanz

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Meudt Media UG verzichtet aus Kulanz auf eine Forderung wegen einer angeblich beauftragten Anzeige in einer „Bürgerinformationsbroschüre“.

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft konnte mit ihrem Tätigwerden erreichen, dass die Meudt Media UG auf ihre Forderung wegen einer angeblich beauftragten Anzeige in einer „Bürgerinformationsbroschüre“ verzichtet. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stornierte sie den Anzeigenvertrag sowie die Rechnung mit sofortiger Wirkung.

Unerwünschte Werbeanrufe der Meudt Media UG

Die Methode der Meudt Media UG liegt darin, sich zunächst bei einem Gewerbetreibenden telefonisch zu melden. In diesem Telefonat wird dem Gewerbetreibenden vorgetäuscht, dass bereits eine Anzeige geschaltet sei und das nunmehr die Neuauflage anstehe. Um die Richtigkeit der Anzeige zu bestätigen bzw. zu überprüfen, müsse man nur noch ein Korrekturfax ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. Wenige Tage nach dem Telefonat erhält der Betroffene auch ein Fax mit der Anzeige. Dieses enthält eine Werbeanzeige, die der betroffene Gewerbetreibende tatsächlich einmal in Auftrag gegeben hat. Nur nicht bei der Meudt Media UG. Wer das Korrekturfax unterschrieben zurücksendet, steckt nachfolgend in der Kostenfalle.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Meudt Media UG wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige für eine „Bürgerinformationsbroschüre“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Meudt Media UG.

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