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Schadensersatzrecht | 15.02.2016

Schmerzens­geld

Nach Verkehrs­unfall in alkoholisiertem Zustand: 13.000 Euro Schmerzens­geld für Schleuder­trauma 1. Grades

Vorfahrts­verletzung im deutlich alkoholisierten Zustand wirkt sich schmerzens­geld­erhöhend aus

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Dr. Lovis Wambach (OLG München, Urteil vom 21.03.2014, Az. 10 U 3341/13)

Das sog. Schleuder­trauma bzw. Halswirbel­säulen­prellung (HWS-Distorsion) gibt es in verschiedenen Schwere­graden. Das Oberlandes­gericht München, Urteil vom 21.3.2014, Az. 10 U 3341/13 zeigt, dass auch bei HWS-Distorsionen 1. Grades höhere Schmerzens­geld­beträge zugesprochen werden können.

Schleudertrauma 1. Grades ist schwer feststellbar

Das sog. Schleuder­trauma bzw. Halswirbel­säulen­prellung (HWS-Distorsion) gibt es in verschiedenen Schwere­graden. Gerade leichte HWS-Distorsionen 1. Grades sind oftmals schwer objektivierbar feststellbar, d. h. es gibt keine eindeutigen bild­gebenden oder sonstigen Verfahren, welche die Verletzung eindeutig belegen. Den Bruch eines Beines kann man mit einem Röntgen­bild eindeutig nachweisen, einen entsprechenden Beweis gibt es in diesem Bereich der HWS-Verletzungen nicht.

Aus diesem Grunde zahlen die Versicherungen für solche Verletzungen meist nur geringste Beträge oder lehnen Schadensersatz­zahlungen gänzlich ab.

Unfallverursacher muss an Kläger 13.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Das Oberlandes­gericht München, Urteil vom 21.3.2014, Az. 10 U 3341/13 zeigt, dass auch bei HWS-Distorsionen 1. Grades höhere Schmerzens­geld­beträge zugesprochen werden können. Der Kläger erlitt für die angesprochene Verletzung nebst Prellungen am Unterarm und am Schienbein insgesamt ein Schmerzens­geld von € 13.000,--. Schmerzens­geld erhöhend hat sich allerdings auch der Umsatz ausgewirkt, dass der Unfall­verursacher eine grobe Vorfahrts­verletzung im deutlich alkoholisierten Zustand begangen hat.

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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#2003

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