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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 18.05.2017

Beteiligungen an Ökofonds

Nachhaltige Geldanlage: Aquila Capital Fonds und die Möglichkeiten der Anleger

Grund­sätzlich sind Beteiligungen an nachhaltigen oder grünen Fonds mit Risiken verbunden

Kapital­anlegern geht es heutzutage oftmals nicht mehr nur um eine schöne Rendite. Nach Möglichkeit soll das Geld auch nachhaltig investiert werden, z.B. in regenerative Energie­quellen. Wenn sich Umwelt­schutz und Rendite unter einen Hut bringen lassen, erscheint das auf den ersten Blick oft nach einer gelungenen Kapital­anlage.

Aquila Gruppe bietet Anlegern Beteiligungen an Ökofonds an

Die Aquila Gruppe hat offenbar diesen Trend erkannt und auf solche alternativen Fonds einen Schwerpunkt gelegt. Neben Kapital­anlagen aus den Bereichen Land­wirtschaft oder Schiffs­fonds bietet die Aquila Gruppe den Anlegern auch Beteiligungen an Ökofonds an, die in Solar­energie, Wasserkraft oder auch Windkraft investieren, beispiels­weise Aquila SolarInvest, Aquila Windpower­Invest oder Aquila Hydropower­Invest.

Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind mit Risiken verbunden

„Grund­sätzlich sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Risiken für die Anleger verbunden. Das gilt auch und manchmal sogar besonders für Beteiligungen an solchen nachhaltigen oder grünen Fonds“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte. Denn: Gerade im Bereich der erneuer­baren Energien kommt es im In- und Ausland immer wieder zu Gesetzes­änderungen. Zudem können auch technische Schwierig­keiten die Realisierung der Fonds­objekte verzögern. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit der Fonds­gesellschaften beeinträchtigt werden, was die Anleger z.B. in Form von ausbleibenden Ausschüttungen zu spüren bekommen können.

Überprüfung von Ökofonds durch Stiftung Warentest

Schon im Oktober 2013 wies die Stiftung Warentest auf massive Probleme bei sog. Ökofonds hin. 24 Stiftung Warentest auf massive Probleme bei sog. Ökofonds hin wurden von den Finanz­testern geprüft, nicht einer konnte sie überzeugen. 14 der geprüften Fonds fielen schon bei einer Vorprüfung durch, da die Tester sie als zu risikoreich für private Anleger einstuften. Von den ver­bleibenden zehn Fonds erreichten gerade einmal zwei die Bewertung „ausreichend“. Der Rest fiel glatt durch. Die Prognosen seien viel zu optimistisch, die Liquiditäts­rücklagen oder Instandhaltungs­kosten wurden dafür viel zu knapp kalkuliert. Die Finanz­tester überprüften auch Fonds von Aquila Capital. Der Fonds Aquila Hydropower­Invest IV fiel aufgrund des hohen Fremd­währungs­risikos schon vorher durch und auch der Aquila Solarinvest VII wurde mit mangelhaft bewertet.

Die Untersuchung zeigt, wie hoch das Risiko für die Anleger ist. „Die Anleger sind sich oft nicht darüber im Klaren, dass sie mit den Fonds­anteilen unter­nehmerische Beteiligungen erwerben. Das bedeutet, dass sie nicht nur am Erfolg partizipieren können, sondern auch im unter­nehmerischen Risiko stehen. Im schlimmsten Fall kann das mit dem Total­verlust des investierten Geldes enden“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Anleger haben Anspruch auf umfassende Aufklärrung

Allerdings haben die Anleger auch einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das heißt, dass die Anleger über die Funktions­weise und die Risiken eines geschlossenen Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispiels­weise in der Regel auch die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung und ggf. auch Wechsel­kurs­schwankungen. Anleger­gerecht bedeutet beispiels­weise auch, dass sicherheits­orientierten Anlegern keine risiko­reichen Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Rechtsanwalt Hitzler: „Wurde die Anlage­beratung nicht ordnungs­gemäß durch­geführt, kann das für die Anleger rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Dann können sie möglicher­weise aus dem Fonds wieder aussteigen oder Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen.“

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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